Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
Entstehung
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588 Vom Tode des Honorius bis zu den Langobarden

Sicherheit die vollkommene Unrichtigkeit der verbreiteten Auf-fassung zu ergeben, im Jahre 476 sei das weströmische Reichvernichtet worden und Odoaker sei der Vernichter.

Dem gegenüber muß in aller Schärfe geltend gemacht wer-den, daß es nicht das weströmische Reich, sondern das weströmi-sche Kaisertum ist, welches im Jahre 476 sein Ende gefundenhat, sowie daß Odoaker das bereits in der Auflösung begriffeneitalische Westreich keineswegs vernichtet, sondern eher konser-viert als zerstört hat.

Auf die Einzelheiten dieser Fragen ist später einzugehen.

Zunächst sollen hier die Tatsachen, um deren Deutung essich handelt, durch Äußerungen neuerer Quellenforscher zur An-schauung gebracht werden.

Wir gruppieren diese Äußerungen gemäß der Zeitfolge ihrerPublikation.

E. Gibbon (1776):

Die Gesetze der Kaiser wurden streng gehandhabt; unddie bürgerliche Verwaltung von Italien wurde noch immer vondem prätorianischen Präfekten und seinen untergeordneten Be-amten ausgeübt. Odoaker überließ den römischen Obrigkeitendas gehässige und drückende Geschäft der Erhebung der öffentli-chen Abgaben; sich selbst aber behielt er das Verdienst vor, 'sichbisweilen durch einen willkommenen Erlaß bei dem Volke beliebtzu machen.

F. Papencordt (1857):

Zeno ging in die Bitte in betreff Odoakers ein, erteiltediesem den Titel eines Patriziers, empfing die kaiserlichen Insig-nien des Abendlandes und vereinigte so dem Rechte nach dasReich (Präfectur) Italien aufs neue mit der constantinisch-theo-dosianischen Monarchie. Es blieben die römischen Einrichtun-gen, der Senat, der prätorianische Präfect, selbst das Consulatward von Constantinopel aus wieder hergestellt; es erschienOdoaker nur als kaiserlicher Beamter, welcher die Provinz Italien für so lange vor anderen Barbaren schützte, als der wahre Kaiserfür gut fand, diesen Schutz für seine Untertanen anzunehmen.