Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
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Theodorich der Große

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einen ebenbürtigen Nebenbuhler in seiner Größe dasteht, und daßseinem Reiche, wenn es gleich ein verfehlter politischer Versuchwar, doch die nicht unwichtige Bedeutung eines Mittelgliedesund einer Übergangsform von der römischen in die germanischeWelt zuerkannt werden muß.

Gegenüber den bestehenden Staatseinrichtungen und in sei-nem Verhalten gegenüber den römischen Verwaltern der Ämterschloß sich Theodorich an die Praxis des Odoaker an. Er tastetekeine der bestehenden Einrichtungen der römischen Republik an,er schmeichelte vielmehr dem Volke durch ihre geräuschvolleAnerkennung. Nichts wurde äußerlich am politischen und bür-gerlichen Wesen des Römertums verändert. Jede öffentliche undprivate Form des Lebens blieb so gut römisch, wie sie es unterTheodosius oder Honorius gewesen war. Er selbst legte sich denGentilriamen der Flavier bei. Mit ganz besonderer Auszeichnungbehandelte er den Senat, obwohl diese erlauchten Väter keinenAnteil an der Reichsverwaltung mehr besaßen. Es waren auchjetzt noch immer die anicischen Familien der Petronii, Probi,Fausti und Paulini, welche die höchsten Staatsämter bekleideten.Man übertrug Senatoren noch Gesandtschaften an den Hof inConstantinopel. In der Stadt selbst übten sie einen Teil der Kri-minalgericbtsbarkeit aus. Wenn Theodorich Männer von Ver-dienst zum Patriciat und Consulat oder zu anderen hohen Ämternernannte, so empfahl er diese Kandidaten in höflicher Form demSenat und bat, sie freundlich in seinen Schoß als Collegen aufzu-nehmen. Aus den Titeln seiner Beamten: Magister officiorum,Graf der Haustruppen, Präfect der Stadt, Quaestor, Graf des Pa-trimonium, Magister Scrinii, Comes Sacrarum Largitionum, wieüberhaupt aus den Bestallungsformularen ersieht man, daß Theo-dorich alle Ämter Constantins und seiner Nachfolger strengebeibehalten hat und ihr Ansehen wieder zu heben suchte. Er ver-änderte auch nichts in der römischen Gesetzgebung.

II.

Im Jahr 500 begab sich Theodorich, um seine Herrschaftund deren Sinn gegenüber der früheren Haupt- und Residenzstadtklarzustellen, nach Rom .