Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
Entstehung
Seite
601
Einzelbild herunterladen
 

Theodorich der Große

601

In den furchtbar schweren Kämpfen gegen Odoaker , in denener Sieger wurde, in der Verfolgung der ungeheuren Aufgabe, sei-nem ganzen Volk eine neue Heimat und ruhiges Dasein zu gewin-nen, war er mit 40 Jahren zu einer Höhe des Daseins und Wirkensgelangt, welche in der ganzen Weltgeschichte nur einigen derGrößten beschieden gewesen ist.

IV.

Als im Jahre 500 Theodorich seine ersten Eindrücke vonden Straßen, Plätzen und Bauwerken Roms empfing, worüberCassiodorius eingehend berichtet, galt seine Aufmerksamkeit be-sonders folgenden Bauten: Theater des Pompejus (schlechtwegTheatrum und auchTheatrum Romanum genannt), ForumTrajanum, Capitolium, Colosseum, Circus Maximus , Amphi-theater des Titus, die Stadtmauern, die Kloaken, die Wasserlei-tungen.

Mit der Bewunderung für dieseWerke, neben denen außerdemdie Kolosse vor den Konstantin-Thermen, Myrons Kuh auf demForum Pacis und die ehernen Elefanten der Via Sacra, desKönigs Interesse erregten, verband sich aber bei Theodorich ebenso wie bei Cassiodorius eine starke Depression in der Wahr-nehmung des überall eingetretenen Verfalls.

Der König widmete sich ohneVerzug der Aufgabe, die dring-lichsten Reparaturen zu veranlassen. Er bestimmte 200 PfundGoldes jährlich aus der Weinsteuer für die Reparatur der Stadt-mauern und der Kaiserpaläste. Für die Herstellung der Stadt-mauern wurde außerdem die Lieferung von jährlich 25 000 Zie-geln aus der Ziegelfabrik des Staates, sowie der Ertrag bestimm-ter Plafenzölle verordnet. Für die Beschaffung von Kalk wurdeein besonderer Beamter bestimmt. Das Verbot der Zerstörungvon alten Bauwerken, namentlich Tempeln, und die Zerschlagungvon Statuen zum Zwecke der Kalkgewinnung wurde unterschwere Strafen gestellt.

Es wurde vom König auf die vielen Trümmer hingewiesen,welche schon nutzlos am Boden lagen und welche reichen Ertragan Kalkmaterial darböten.

Neomario, Geschichte der Stadt Rom II.

39