Das Exarchat des Narses 553—567
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einer kleinen Schar in der purpurverbrämten Toga, welche alsSchatten der Vergangenheit den Sieger vor dem Stadttore be-grüßten.
Der Triumphator („ein frommer Eunuch“, sagt Gregoro-vius) zog nach der Basilica des S. Peter, auf deren Stufen ihndie Geistlichkeit mit Hymnen empfing, und warf sich betend amApostelgrabe nieder.
Seine Krieger, reich beschenkt und mit Beute überladen, ga-ben sich schwelgerischem Genüsse hin. Aber Narses rief seineTruppen zusammen, ermahnte sie zur Mäßigkeit, und fordertesie auf, den Trieb zur Schwelgerei durch unausgesetzte Waffen-übung zu bezähmen.
II.
Aber noch einen letzten Rest germanischen und zwar goti-schen Widerstandes, mußte Narses überwinden, um Alleinherr-scher in Italien zu sein.
In einer steilen Bergfeste Samniums, welche von Agathias ,dem Nachfolger des Schriftstellers Procopius , mit dem NamenCampsa bezeichnet wird, hatte sich, unter der Fühlung des Hun-nen Ragnaris, eine Schar von 7 000 Goten festgesetzt, die vonverschiedenen Seiten zusammengekommen waren. Im Jahre 555ergaben sie sich dem Narses, der sie nach Byzanz abführen ließ.
Das Land Italien war von den germanischen Völkern befreitund der Herrschaft des byzantinischen Kaisers als Provinz unter-worfen.
III.
Die rechtliche Verfassung und Verwaltung der neuen Pro-vinz wurde von Justinian, auf Bitte des Papstes Vigilius durchein Gesetz geregelt, welches Sanctio Pragmatica benannt und am13. August 554 in 27 Artikeln verkündet wurde.
Diese „Pragmatische Sanktion“ proklamiert die „Wieder-vereinigung Italiens mit dem Reich“.
Die Erlasse der Gotenkönige bis zum Beginn des Kriegeswurden bestätigt, die späteren aufgehoben. Privatrechtliche