Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
Entstehung
Seite
690
Einzelbild herunterladen
 

690 Vom Einbruch der Langobarden bis auf Karl d. Gr.

gesandt und ihm befohlen, dafür zu sorgen, daß die Bischöfe, dieStadt- und Landbewohner, ja selbst die Fremden diese FormelUnterzeichneten. Er sollte sich des Papsts bemächtigen, die Bi-schöfe zur Annahme des Ediktes zwingen, aber mit Vorsichtdie Stimmung des römischen Heeres untersuchen, und wenn erdieses feindlich fände, die Sache auf sich beruhen lassen, bis ersowohl in Rom als in Ravenna eines ihm ergebenen Heers sichversichert habe.

Noch bevor Olympios in Italien eintraf berief der neue Papstfür den Herbst 649 nach Rom die seit lange vorbereitete Synode,welche die Eingriffe des Kaisers in den Kirchenstreit zurück-weisen sollte.

Am 5. Oktober 649 versammelten sich im Lateran xoi Bi-schöfe aus allen Teilen des römischen Italien nebst vier außer-italischen Bischöfen. In der zweiten Sitzung wurden auch einigegriechische Aebte und Mönche aus römischen, afrikanischen undorientalischen Klöstern zugelassen, um ihre Anklagen gegen denMonotheletismus vorzubringen. Von Metropoliten waren Maxi-mus von Aquileia Grado und Deusdedit von Cagliari anwesend,während der Bischof Maurus von Ravenna durch die Unsicher-heit der kriegerischen Zeitläufe und, wie er versicherte, durchden Wunsch der Bevölkerung in seiner Residenz zurückgehaltenwar, sich aber vertreten ließ. Nachträglich traten die Bischöfevon Mailand und Dertona , die in Folge des Langobardenkriegeszurückgehalten waren, den Entscheidungen der Synode bei.

An den Debatten nahmen außer dem Papste und den anwe-senden Metropoliten nur wenige Bischöfe teil.

Von einer eigentlichen Debatte war nicht die Rede, sei esweil die Mehrzahl der Bischöfe nicht in der Lage war sich aufdie schwierigen theologischen Deduktionen einzulassen, sei esweil die Angeklagten nicht anwesend waren und das Urteil imVorhinein feststand. So wurden die fünf Sitzungen der Synode,deren letzte am 31. Oktober stattfand, im Wesentlichen ausge-füllt durch die Feststellung des Tatbestandes auf Grund derAkten, durch eine Darlegung der orthodoxen Lehrmeinung aufGrund der Bibelstellen, Concilsbeschlüsse und Aussprüche der