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byzantinischen Palatium das trullanische Konzil) entschied denStreit in seinen beiden Grundbeziehungen zu Gunsten Roms .
„Die Christenheit war jetzt über die zwei Willen aufgeklärtoder beruhigt, und die römische Kirche als ihr dogmatischesHaupt aneikannt“. (Gregorovius ).
Der Tatbestand wurde aber schon im Jahre 692 wesentlichgewandelt.
Kaiser Justinian II. (685—695, 705—719) berief im Jahre692 eine neue Synode nach Constantinopel (genannt die zweitetrullanische, weil abermals in dem Kuppelsaal stattfindend) welchedie fünfte und sechste Synode ergänzen sollte (daher genannt:concilium Quinisextum.
Diese Synode faßte Beschlüsse, welche, der Papst Sergius fürderart unannehmbar erklärte, daß er lieber sterben wolle, als sieannehmen.
Sergius verbot die Verkündigung dieser Synodalbeschlüsse.*)
Der Kaiser war maßlos erzürnt. Er schickte sofort einenhohen Beamten nach Rom und ließ durch diesen zwei der ange-sehensten Praelaten nach Constantinopel abführen. Dies nahmendie Römer einstweilen ohne Anstand hin, worauf Justinian sichermutigt fand, seinen Protospathar Zacharias mit dem Auftragnach Rom zu senden, den Papst selbst gefangen zu nehmen undnach Constantinopel zu führen.
Als Zacharias, in Italien angekommen, sich nach Rom begab,folgte ihm auf dem Fuß das gesamte Heer von Ravenna, dann
*) Die Differenzen sind übersichtlich zusammengestellt bei H. v. Schu-bert, Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittelalter, Tübingen 1921,S. 245. — Die zweite tullianische Synode wird dort bezeichnet als „einsei-tigste Äußerung der byzantinischen Staatskirche, an der sich nur Orientalenbeteiligten, schon durch den formellen Anspruch verletzend, den gesammtenWillen der Kirche mit völliger Umgehung Roms zu repräsentieren.“ — Unteranderem stieß die Synode das Papsttum vor den Kopf durch die Beschrän-kung des Coelibats auf die Bischöfe, während die Ehe den übrigen Kleri-kern erlaubt war, ferner durch das Verbot des im Abendland üblichen Sonn-abendfastens sowie durch das Verbot der Darstellung Christi als Lamm.
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