und das Banner der Stadt Rom übersendet. Er ließ die Urkun-den der päpstlichen Kanzlei nach Karls Regierungsjahren datie-ren. Er schaltete bewußtermaßen die römische Beamtenaristo-kratie, deren Herrschaftstendenzen ihm zweifellos bekannt wa-ren, von der Beteiligung an den wichtigsten politischen Schrittenaus.
Er schuf vollendete Tatsachen im Sinne der Herstellungeines vollkommenen imperium Romanum des Frankenkönigs. Ge-mäß den Anschauungen des Zeitalters war es nur natürlich, daßdiejenigen Römer, welche persönliche Ziele im Sinne der Unab-hängigkeit vom Frankenkönig, oder aber politische Ziele im Sinnder Unabhängigkeit römischer und italienischer Nationalität ver-folgten, die persönliche Beseitigung des Papstes Leo III. als dasgegebene Mittel ins Auge faßten.
Der Vorgang vom 25. April 79g stellte sich als ein nach denBegriffen des Zeitalters erlaubter politischer Akt, als revolutionäreSelbsthülfe dar.
Daß die Verschwörer in dem Zusammenhang dieser Dingeals Nepoten des Papstes Hadrian bezeichnet werden, ist insofernirreführend, als der Aufstand zweifellos in einer weit über nepo-tische Interessen hinausreichenden Tragweite unternommen wor-den ist.
Man hat die rasche Flucht des Papstes, dessen körperlicheVerstümmelung, beiläufig gesagt, von seinen Anhängern sicher-lich tendenziös übertrieben worden ist, als einen Schritt charak-terisiert, welcher vor allem bestimmt war, seinen Anklägern beiKarl zuvorzukommen. Tatsächlich haben die Widersacher desPapstes alsbald sich zum König nach Paderborn begeben und vorKönig Karl dem Papst schwere moralische Vergehen vorgewor-fen. Der Inhalt dieser Anklagen ist nicht genauer überliefert.Sie sollen zusammengefaßt gewesen sein in einem Brief des Erz-bischofs Arn von Salzburg („de moribus apostolici“) und vondiesem Brief hat der vertraute Freund des Frankenkönigs („prae-ceptor imperii“ genannt) Alcuin , berichtet, nur ein einzigerMensch außer ihm habe den Brief noch gelesen, und dann habe erihn verbrannt „ne aliquid scandali oriri potuisset“.