760 Vom Einbruch der Langobarden bis aui Karl d. Gr.
Man hat auch bemerkt, daß dem glänzenden Empfang, wel-cher dem Papst von dem König bereitet war, ein Rückschlag ge-folgt sei, indem die Zurückführung des Papstes nach Rom imHerbst 799 unter einem auffallend starken fränkischen Geleit undin Verbindung mit der formellen Untersuchung erfolgte, welchegegen den Papst durch die eben denselben Weg reisenden Erz-bischöfe von Köln und Salzburg nebst sieben anderen Richtern,welche nach deren Ankunft in Rom sofort eingeleitet wurde.
Bemerkenswert ist, daß die vereinzelt vorkommende Behaup-tung falsch ist, die Gegner des Papstes Leo seien am Schlüsse desProzesses, Weihnachten 800, nach dem Orient verbannt. InWahrheit sind Paschalis und Campulus zum Exil im Gebiet desFrankenreiches begnadigt worden.
Dazu ist ferner zu berichten und zu berücksichtigen, daß dievom Karl im Jahre 800 verbannten Römer im Jahre 813 vonihm die Erlaubnis zur Rückkehr erhalten haben. Es war PapstStephan IV., welcher anläßlich der Krönung Ludwigs in Reims diese Begnadigung beim Kaiser erwirkte.
VIII.
Über die Terminologie und Begriffsbildung, als deren schließ-liche Niederschlag „Imperium Romanum “ und „Imperator“ fürdas Kaisertum Karls Geltung gewannen, ist folgendes zu be-richten.
Es war seit dem 4. Jahrhundert allgemeiner Sprachge-brauch, das römische Reich mit dem Namen Respublica Romana,Sacra Respublica Romana, oder auch schlechthin Respublica zubezeichnen. Dies taten z. B. die Schriftsteller Ammianus , Jor-nandes, Gregor von Tours .
Im 8. Jahrhundert spricht der Papst von respublica Roma-norum (Brief Stephans II. an Pippin im Jahre 753). In dieser„römischen Republik“ hatte nur der Papst zu gebieten. Dieserahndete es, wenn Leute, sich ohne seine Erlaubnis an den frän-kischen König wandten. Er trat jeglichem Ansprüche der frän-kischen Könige oder ihrer Beamten auf eine Art von Oberhoheit,z. B. bei der Wahl des Erzbischofes von Ravenna, entgegen.