Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
Entstehung
Seite
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Der fränkische König wurde seit Pippin Patricius von Rom genannt, hatte aber als solcher keinerlei Gewalt neben dem Papsteals dem einzigen unmittelbaren Herrn der Römer .

Das Verhältnis des Patriziates zwischen Papst und Königwurde nun aber nach dem Tode Hadrians und nach der Erhe-bung Leos III. umgewandelt.

Leos Briefwechsel mit König Karl war die Vorbereitung, dieKaiserkrönung der symbolische Vollzug einer umstürzenden Ver-fassungsänderung.

Der Zuruf des Volkes nach der Krönungshandlung war dieförmliche Bestätigung, welche das römische Volk dem Rechtsaktdes Papstes verlieh, durch welchen dieser auf Karl und seineNachfolger in bezug auf das Abendland diejenige Gewalt über-trug, welche früher die byzantinischen Kaiser besessen hatten.

Scharf äußert H. v. Schubert: *)War die Annahme desKaisernamens die unzweideutige formelle Erklärung der Ober-herrschaft über Papst und Kirchenstaat , so war die Art, wie esdazu gekommen, die völlige Hilflosigkeit des Papstes, das Gerichtder missi, dann des Königs selbst über ihn, nur geeignet, die Be-deutung der Tatsache so eindrücklich wie möglich zu machen: dieGeburtsstunde des neuen römischen Kaisertums war die Stundetiefster päpstlicher Schwäche gewesen. Leo ist der Untertan, derder imperialis potestas alles vorlegt und alles anheimgibt, der seinAmt als servitium bezeichnet und Rom nicht ohne Karls Willenverläßt. Karl aber läßt den neuen Treueid im Kirchenstaat ab-legen wie in jedem anderen Reichsteil, entscheidet selbst als obereInstanz, nach dem päpstlichen Urteil, einen Streit zweier Bi-schöfe und sendet seine Königsboten in das Land des Papstesad iustitiam faciendam.

Es scheint, daß Papst Leo in den Paderborner Verhandlun-gen, wenn nicht schon früher, dem neuen Kaiser ausdrücklich auchdas von den byzantinischen Kaisern geübte Recht der Bestätigungder Papstwahl vor der Weihe zuerkannt hat.

*) Geschichte der christlichen Kirche im Frühmittelalter, 1921.

Neomario, Geschichte der Stadt Rom II.

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