Siebzehntes Buch.
Ständische Gliederungen 568 bis 1200.
Kapitel I.
i.
o lange in Rom nebeneinander das byzantinische Exar-chat und die päpstliche Herrschaft bestanden, solange gab es in Rom zwei Beamtenordnungen neben-einander: einerseits eine staatliche Organisation,welche auf dem konstantinischen Staatsrecht und auf Justinians pragmatischer Sanktion beruhte, andererseits eine päpstlicheHierarchie, welche sich an das kirchliche Regionalsystemanschloß.
An der Spitze der staatlichen Verwaltung standen die vomExarchen ernannten Duces und Judices, an der Spitze der päpst-lichen Verwaltung der Primicerius Notariorum nebst dessenStellvertreter, dem Secundicerius und fünf anderen Judicesde Clero .
Als Macht- und Verwaltungsordnung von großer Bedeutungbestand aber drittens daneben eine militärische Organisation derBürgerschaft, welche mit römischem Ausdruck „militia exercitusRomani“ hieß, in der Literatur meistens als „die römische Miliz“bezeichnet wird.
Die Namen und die Gestaltung sowie das gegenseitige Ver-hältnis dieser drei Gruppen oder besser Gliederungen wechseltenin der zeitlichen Entwicklung und auch wohl von Gelegenheit zuGelegenheit. Bei Papstwahlen sind sie uns als drei Wahlkörperunter dem Namen „Adel, Klerus, Volk“ begegnet. Irreführend