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Später gab es neben den zu höchster Bedeutung gelangtenmilitärischen Scholen eine Anzahl reiner Zunft-Scholen vongleichfalls erheblichem Ansehen, außerdem nationale Fremden-Scholen, von denen im folgenden besonders zu reden ist.
Die milizischen Scholen der Stadt besaßen gemeinschaftlichesEigentum und konnten Güter in Pacht nehmen und geben.
Für Scholen der Miliz wurde der Ausdruck „publicus nume-rus militum“ oder „bandus“ gebraucht.
Miles wurde jeder einzelne in der militia dienende Bürgergenannt. Schon im VIII. Jahrhundert war dieser Titel als ehren-volle Auszeichnung des Standes in Gebrauch.
Die Numeri waren in dieser Epoche in den nicht langobar-dischen Städten die aus den waffenfähigen Vollbürgern gebildeteStadtmiliz, welche zugleich die politischen Rechte der Bürger-schaft vertrat.
Dem entsprach es, daß der Exercitus Romanus später als mitdem „Senatus Populusque Romanus“ identisch behandelt wurde,und unter diesem Titel bei den Papstwahlen bedeutend auftretenkonnte.
Die bürgerlichen Scholen waren korporative Genossenschaf-ten unter der Leitung eigener Beamten gemäß statutarischer Ord-nung. Der erste dieser Beamten hieß Primicerius oder Prior,nach ihm kommt der Secundus, Tertius und Quartus der Schola.
Alle Scholen hatten Schutzvorstände, die man Patroninannte, einflußreiche Personen, welche ihnen als Protektoren undAdvokaten gegenüber der Regierung dienten.