Beamtenschaft. Adel
771
Kapitel 11.
Beamtenschaft. Adel.
i.
u Anfang des vorhergehenden Kapitels haben wir dieZweiheit der Beamtenordnungen in Rom , der weltli-chen und der geistlichen, hervorgehoben.
Theoretisch könnte man erwarten, daß nach der BesitznahmeRoms durch Pippin (756) der Papst eine deutliche Bestimmungdarüber getroffen habe, was aus der weltlichen Beamtenordnungnun werden solle. Eine solche Proklamation ist aber nicht er-folgt, weder im Jahre 756 noch später.
Zutreffend spricht Gregorovius aus: „Am Ende des Jahres756 erlangte der Papst tatsächlich auch die Herrschaft über dieStadt Rom , ohne daß auch jetzt deren Lossagung vom griechi-schen Reich durch irgend eine der handelnden Personen ausge-sprochen worden wäre. Die geheimnisvolle Entstehung der päpst-lichen Herrschaft ist eins der merkwürdigsten Ereignisse der Ge-schichte und die vor den Augen der ohnmächtigen NachfolgerConstantins geräuschlos vollzogene Besitznahme Roms durchdie Nachfolger Petri ein Meisterstück langer Künste des Prie-stertums“.
Zwei mächtige Schwierigkeiten mußten den Papst davon ab-halten, die Organisation der weltlichen Beamtenschaft Roms an-zutasten: Erstens das Fortbestehen der außenpolitischen Schwie-rigkeiten, welche durch die entgegengesetzten Interessen des Kai-sers, des Langobardenkönigs Desiderius und der fränkischen Dy-nastie gegeben war, zweitens der Unabhängigkeitssinn und diegroße Macht der Vertreter des Adels in Rom .
Das letzte Moment muß näher erörtert werden.
Zunächst aber ist der Zustand der beiden Beamtenordnungen,der weltlichen und der geistlichen, zu untersuchen, wie er vor 756war, und wie er nach 756 wurde.