Beamtenschaft. Adel
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zwischen dem Adel und dem Bischof von Rom gegeben, die sichbei jedem Anlaß bemerkbar machte.
Wichtiger noch war die ganz weltliche Stellung dieser Wür-denträger. Denn neben ihr bestand die kirchliche Hierarchie,die eigentliche Geistlichkeit, welche die Beamtenschaft des Haup-tes der Christenheit war, wie diese diejenige des Souveräns einesweltlichen Staates. Zwar mußten die judices de clero als Dienereines geistlichen Herrn die niederen Weihen empfangen und ge-hörten insofern zum Clerus, doch konnten sie heiraten und da-durch wie durch ihren Grundbesitz als Grundlage ihres Amtes dieErblichkeit ihrer Stellung erreichen, wodurch ihre Bedeutungwuchs.
„Berücksichtigt man, daß diese hohen Würdenträger an dieStelle der byzantinisch-kaiserlichen Beamten getreten waren, sowird ihre häufige Widersetzlichkeit gegen die Päpste und ihrStandpunkt bei den Kaiserkrönungen niemand in Erstaunensetzen.“
Hinsichtlich der weltlichen Beamtenordnung ist vorab zubemerken, daß kaum ein anderes Gebiet der mittelalterlichenGeschichte Roms uns so unbekannt und auch in den wenigen be-kannten Momenten so unklar und widerspruchsvoll berichtet ist,wie die weltliche Stadtverwaltung,
Während der byzantinischen Epoche wurden in Rom diehöchsten Gerichtsstellen und die obersten Verwaltungsbehördenvom Exarchen eingesetzt; er schickte seinen Dux als General desHeeres und Regenten Roms und des Ducates, ferner seine Ju-dices, „um die Stadt zu verwalten“. Diese haben wir als eigent-liche Richter, zugleich aber als Finanzbeamte zu verstehen, welchedem Dux, oder in letzter Instanz dem Präfekten Italiens unter-geben waren.
Als später die Päpste zu Herren des Exarchats und Romswurden, ernannten sie selbst diese Verwaltungsbeamten. Sieschickten sie nach Ravenna und in die Pentapolis als „actores “,