Achtzehntes Buch.
Römisches Kaisertum und Kaiser-krönungen 800 bis 1530 .
Kapitel I.
Verhältnis des Kaisertums zu den anderenGewalten der Zeit.
m Jahre 754 hatte Papst Stephan II. den Franken-könig Pippin zum „Patricius der römischen Kircheund der Stadt Rom“ ernannt. In diese Stellungwar sein Sohn Karl sukzediert.
Uber den durchaus nicht eindeutigen und historisch wech-selnden Begriff des römischen Patricius, welcher mit dieser Er-nennung zum ersten Mal in der Geschichte auftritt, gebenfolgende Ausführungen des Historikers F. Papencordt guteRichtlinien.
Schwieriger ist die Gewalt des Patriciers zu bestimmen.Die Würde desselben ist eine ganz neue, ohne einen Vorgängerin der Geschichte zu haben. Einerseits war das Patriciat desfränkischen Königs demjenigen nicht unähnlich, welches früherbarbarischen (germanischen) Königen von den Kaisern verliehenwar; andererseits wurde auf ihn ein Teil der Gewalt übertragen,welche früher der Patricius und Exarch von Ravenna als Statt-halter des Reiches in Italien ausgeübt hatten. Dadurch, daßPapst und Volk von Rom völlig hilflos ihrem Schicksale über-lassen wurden, erhielten diese ein Recht, sich nach einem andernSchutzherrn umzusehen, und der byzantinische Hof betrachtete
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Neomario, Geschichte der Stadt Rom II.