Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
Entstehung
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Verhältnis des Kaisertums usw.

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wurde. Dieser Schritt hatte keineswegs den Sinn des Verzichtesauf irgend welche Rechte, geschah vielmehr lediglich deswegen,weil neben dem Kaisertum, welches alle Souveränitätsrechteumfaßte, ein Patriciat des Kaisers als inhaltlos und sinnlos galt.

Es sei hier, unserer späteren Darstellung vorgreifend, be-merkt, daß im Jahre 1046 der damals neu entstandene Senat denKaiser Heinrich III. zum Patricius ernannte, und daß dabei derTitel einen ganz neuen Sinn empfing, nämlich den der Steige-rung des damals tatsächlich in seiner Bedeutung gemindertenKaisertums zu absoluter Herrschergewalt.

Während somit seit dem Jahre 774, als König Karl zumersten Male in Rom war und dort mit einhelligem Jubel be-grüßt wurde, getragen von der Dankbarkeit des Papstes, demVertrauen des römischen Volkes, einschließlich des römischenAdels, und gesichert durch das Einverständnis der byzantini-schen Regierung, sich rechtlich nichts geändert hatte an demVerhältnis des Kaisertums zum Papsttum, hatten die tatsäch-lichen politischen Verhältnisse in Rom sich sehr stark ver-ändert.

Das römische Volk, namentlich die große Zahl mächtigerAdelsgeschlechter, wollte nicht nur unabhängig von den Lango-barden, sondern auch frei von jeder anderen Herrschaft sein.

Die Römer wollten auch dem Papste nicht untertan sein.

Sie wollten ein freies Stadtregiment mit freien Bürgern undselbständigen Baronen haben.

Die Vorsicht, mit welcher Papst Hadrian die päpstlicheHerrschaft handhabte, verhinderte, daß es zu schwererenKämpfen kam. Die Besorgnis der Römer, daß an die Stelle derlangobardischen Herrschaft die fränkische trete, wurde durchKönig Karls große Zurückhaltung und durch dessen Verhältniszu Papst Hadrian beschwichtigt.

Beim Tode Hadrians aber müssen die Besorgnisse der Rö-mer wegen der Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit nicht bloßwach geworden, sondern bereits zu starker Aktivität, nament-