Verhältnis des Kaisertums usw.
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Es gab zwei Kaiser der Römer . Der eine schrieb seinen Titelgriechisch, der andere lateinisch; der eine rühmte sich das neue,der andere das alte Rom zu besitzen.
Der Sohn Ottos II., der jugendliche Otto III. , hat versucht,die Idee des Imperium Romanum zur Wirklichkeit zu machen.Seine Siegel trugen, wie die des großen Karl, die programmati-sche Umschrift: Renovatio Romani imperii. Über das Vorbilddes Frankenkaisers ging er hinaus, indem er Rom zu seinervornehmsten Residenz machte und sich anschickte, von demTiberhügel aus den Okzident zu beherrschen. Was dieserfrühreife Jüngling für einen Augenblick zur Wirklichkeit mach-te, Rom der Sitz des abendländischen Kaisers, war seit den Ta-gen der antiken Imperatoren nicht dagewesen und ist bis aufden heutigen Tag nicht wiedergekommen. Rom war in derTat wieder die Kaiserstadt: urbs regia, so nannte es Otto in be-wußtem Gegensatz zu den Ansprüchen, die der Kaiser der Rho-maeer und der Papst auf das Imperium erhoben. Das Doku-ment, worauf das Papsttum diese Ansprüche stütze, erkannteOtto nicht an: er nannte die konstantinische Schenkung eineFälschung. Es bedeutete ein Programm von kaiserlichem Aus-maß, wenn er feierlich Rom für das Haupt der Welt und dierömische Kirche für die Mutter aller Kirchen erklärte.
Die Wirren, die seinem frühen Tode folgten, machten esunmöglich, die Politik einer Erneuerung des Imperium Roma-num unmittelbar fortzuführen. Aber die Gedanken, die Otto III. in das Kaisertum hineingelegt hatte, waren nicht verloren. Esist nicht ohne Bedeutung, daß gerade der Kaiser, in dem manvon jeher- den kühlsten Realisten gesehen hat, Konrad II. , dieBezeichnung der Roma als caput mundi, die Otto III. fast wie einBekenntnis ausgesprochen hatte, als offizielles Programm auf-nahm. Er zuerst setzte jenen Vers auf die kaiserlichen Metall-siegel, der seitdem fortdauernd die Ansprüche des Kaisertumsverkündete: Roma caput mundi regit orbis frena rotundi. Mitdiesem Verse erhob das Kaisertum den Anspruch auf Weltherr-schaft. Es glaubte aus der Geschichte Roms das Recht zuschöpfen, urbi et orbi zu befehlen.