Krönungen 813 bis 901
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und des Kaisers zueinander betraf. Die Gemeinschaftlichkeitdes weltlichen Regiments beider in Rom und dem Kirchenstaat wurde als Grundsatz anerkannt, so daß dem Papst als Landes-herrn die Initiative unmittelbarer Gewalt, dem Kaiser die Ober-hoheit, die höchste Rechtsinstanz und die Überwachung derweltlichen Handlungen blieben. Im Namen beider sollten Send-boten ernannt werden, dem Kaiser jährlich zu berichten, wiedie päpstlichen Duces und Judices dem Volke Recht sprachenund ob sie der kaiserlichen Konstitution gehorsamten. JedeBeschwerde sollte zuerst vor den Papst gebracht werden, damiter entweder selbst dem Übel abhelfe oder die Absendungaußerordentlicher Missi des Kaisers beantrage. Um diese Erlasseeindringlich zu machen, befahl Lothar allen päpstlichen Rich-tern persönlich vor ihm zu erscheinen, damit er ihre Namenund Zahl wisse und jedem einzelnen seinen Wirkungskreis ansHerz lege“.
Geistlichkeit und Volk der Römer schworen dem Kaiserfolgenden Eid:
„Ich verspreche beim allmächtigen Gott, bei diesen vierEvangelien, und bei diesem Kreuz unseres Herrn Jesu Christi ,und beim Leibe des heiligen Apostelfürsten Petrus, daß ich vondiesem Tage an in Zukunft treu sein werde unsern Herren undKaisern Ludwig und Lothar, nach meiner Kraft und Einsicht,ohne Falsch und Arglist, unbeschadet der Treue, die ich demapostolischen Papst versprochen habe; daß ich nicht zugebenwerde, daß in diesem römischen Sitz die Papstwahl anders statt-finde, als dem Kanon und Recht gemäß, nach meiner Kraft undEinsicht; und daß der Erwählte mit meiner Zustimmung nichtzum Papst geweiht werde, bevor er nicht einen solchen Eid inGegenwart des kaiserlichen Missus und vor dem Volk geleistethat, wie ihn der Herr und Papst Eugenius aus freien Stückenzum Heile aller schriftlich abgegeben hat“.
II.
Ludwig II. (843—875) wurde gekrönt im Jahre 850 (Tagunbekannt), Karl II. der Kahle, „König von Francien“, amWeihnachtstage 875.