924
Normannen begründete, welches diesen Anspruch auf denSchutz des Papstes und die Fähigkeit ebenbürtiger Bundes-genossenschaft verlieh, dem Papst den Anspruch auf die Lehns-hilfe der Normannen gab.
Der Papst anerkannte feierlich die bestehenden Sitze derNormannen in Calabrien .
"Welchen Umschwung der Verhältnisse diese politische Ver-schiebung bedeutete, und daß Leos normannische Politik ihreSpitze vor allem gegen den Kaiser richtete, wurde erst späterdeutlich.
Die furchtbare Zerstörung der Stadt Rom im Jahre 1084durch den Normannenfürsten Robert Guiscard , welcher einerder normannischen Offiziere war, die in der Schlacht vonCivitella den schwäbischen Rittern die Vernichtung bereitethatten, war eine der Nachwirkungen jenes Umschwunges.
III.
Nach Leos Tod reiste Hildebrand zum Kaiser zur Betrei-bung der Papstwahl.
Die Wahl fiel auf einen Verwandten des Kaisers, der alsVictor II. (1055—1057) das Werk Leos fortführte.
Heinrich bestätigte auf seinem Totenbette, am 5. Oktober1056, auf der Burg Bodfeld im Harz, den Papst als Reichsvikarfür Italien .
Nachdem Victor II. schon im Jahre 1057, sein NachfolgerStephan X . (1057—1058) am 29. März 1058 gestorben war,wurde im Jahre 1059 unter dem Papst Nikolaus II. (1059bis 1061), auf einer lateranischen Synode ein Wahldekret er-lassen, welches die Papstwahl dem Collegium der Kardinäleübertrug.
„Das Wahlrecht der hierarchischen Stände galt nun als ewi-ges Gesetz, das Vertragsverhältnis mit dem Kaiser, als demSchirmherrn, kam nur als zeitliche Einrichtung hinzu.“
Der Urheber dieser gänzlich revolutionären Wahlordnungwar der Mönch Hildebrand, welcher als Archidiakonus und