Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
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Die Stadt Rom 1099 bis 1241

Der Kaiser wandelte seine Politik nach der Schlacht voll-kommen. Er entsagte dem Traum von einem Kaisertum nachdem Vorbilde Karls des Großen, einer Staatsordnung, worin dasrömische Imperatorenrecht mit den Institutionen des Feudalis-mus vereinigt sein sollte. Anstatt dessen stieg er auf den Bodender Wirklichkeit herab.

Eine Gesandtschaft, an ihrer Spitze die Erzbischöfe vonMainz, Köln und Magdeburg, begab sich zu Alexander III. nachAnagni und schloß mit dem Papst eine vorläufige Übereinkunft,kraft deren der Kaiser den Gegenpapst Calixtus III. aufgab,Alexander III. als rechtmäßiges Oberhaupt der Kirche aner-kannte und auf die kaiserliche Schutzvogtei in Rom verzichtete,der Papst dagegen die von Friedrich und den Gegenpäpsten vor-genommenen Besetzungen der Kirchenämter für gültig erklärte,den Frieden mit dem lombardischen Städtebund zu vermittelnversprach, und den Kaiser wieder in die kirchliche Gemeinschaftaufnahm.

Auf Grund dieserVerheißungsartikel von Anagni wurdedann auf dem Kongreß von Venedig, wo zum ersten Male bür-gerliche Abgeordnete, die Vertreter der lombardischen Gemein-wesen, als gleichberechtigte Teilnehmer in den Fürstenrat zuge-lassen wurden, ein allgemeiner Friede auf gerichtet und die Ver-söhnung zwischen dem geistlichen und weltlichen Oberhauptevollzogen.

Auf den Stufen der Marcuskirche empfing Alexander denHohenstaufen, den die venetianische Jugend mit seinem Hof-staate in glänzendem Aufzug aus der Inselstadt Chioggia aufgeschmückter Galeere abgeholt hatte. Friedrich küßte demNachfolger des Apostelfürsten die Füße, dieser richtete ihn aufund erteilte ihm den Friedenskuß und Segen. Nach vollbrach-tem Hochamte verließen sie die Kirche, und nun sah man denstolzen Herrscher neben dem Zelter des Kirchenfürsten, denSteigbügel in der Hand, durch die dichtgedrängten Reihen desVolkes einherschreiten.

Mit dem lombardischen Städtebund schloß der Kaiser zu-nächst nur einen sechsjährigen Waffenstillstand auf Grund der