Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
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Die Stadt Rom 1099 bis 1241

Gregor suchte den Schaden, welchen die Stadt erlittenhatte, nach Kräften zu ersetzen. Er ließ Getreide und andereNahrungsmittel aus den benachbarten Städten kommen. DieBrücke St. Maria (Ponte Rotto), welche durch die Überschwem-mung beschädigt war, ließ er wieder hersteilen, desgleichenauch die Kloaken.

In Rom wandte der Papst seine Aufmerksamkeit vorzüg-lich auf die Erhaltung der reinen Kirchenlehre.

Im Februar 1231 hielt der Papst in der Vorhalle von S. Ma-ria Maggiore in Gegenwart der Geistlichkeit, des Senates undVolkes ein geistliches Gericht. Die der Ketzerei überführtenGeistlichen wurden ihrer kirchlichen Würden entsetzt, einzelnezum Scheiterhaufen verurteilt, andere nach den Klöstern vonLa Cava und Monte Cassino geschickt.

Es war das erste Mal, daß ein massenhaftes Ketzergerichtin Rom gehalten wurde, und Scheiterhaufen öffentlich brann-ten. Die Inquisitoren schlugen ihr Tribunal vor den Türender S. Maria Maggiore auf. Die Kardinäle, der Senator, dieRichter nahmen auf Tribünen Platz. Das gaffende Volk um-ringte dies schreckliche Theater, auf welchem Unglücklichejeden Standes ihr Urteil empfingen, Männer und Frauen.

Zugleich wurde, auf die Verordnung des Papstes, Annibaldo aus demGeschlechte der Annibaldeschi, Senator, und er wie dasrömische Volk wurde durch strenge Gesetze gegen die Ketzerverpflichtet, diese auf Anzeige der von der Kirche eingesetztenGlaubensrichter oder anderer rechtgläubiger Männer gefangenzu nehmen und 8 Tage, nachdem die Kirche das Urteil über siegesprochen, die festgesetzte Strafe an ihnen zu vollziehen. DieGelder der Ketzer sollten eingezogen werden, ein Drittel davondem Angeber, ein zweites Drittel dem Senator anheimfallen,und der Rest zur Ausbesserung der Mauern verwendet werden.Wer Ketzer beherbergt und schützt, dessen Haus soll auf ewigzerstört werden; kein Richter, Advokat oder Notar darf einemKetzer Hilfe leisten, unter Gefahr, selbst als Begünstiger derKetzerei in Strafe zu fallen.