Teil eines Werkes 
2 (1933) Von der Zeit des Kaisers Konstantin bis auf die Neuzeit
Entstehung
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Von 1241 bis 1260

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er unter den Zurufen des Volkes auf das Kapitol geführt, woauf der Treppe des Senatshauses die Kapitäne der Regionen undandere Magistrate ihn erwarteten.

Dieser Aufzug war so majestätisch gestaltet, und er erregtedie Bevölkerung Roms derart, daß seine Wirkung hinter der-jenigen der Krönungsritte der Päpste und der Kaiser nicht zu-rückblieb. Spätere Einzüge fremder Senatoren (podestä) such-ten es demjenigen des Brancaleone gleich zu tun, sodaß nunneben die Aufzüge bei den Papst- und Kaiserkrönungen eben-bürtig der Einzug des podestä trat.

IX.

Wie schon bemerkt, verfügte der Senator über eine vonihm mitgebrachte, ihm persönlich ergebene, und seine Stel-lung mächtig konsolidierendeFamilie von Offizianten.

Diese Offizianten oder Offizialen des römischen Senators(officiales Capitolii) bestanden aus fünf Notaren und sechsRichtern, von denen wenigstens einer ein studierter Jurist seinmußte, um ihm als Collateralis oder Beisitzer zur Seite zu ste-hen. Sie bildeten sein Kabinett, während der Gesamtrat derkapitolischen Richter, oder das Assertamentum, in allen wich-tigen Fällen von ihm berufen und gehört wurde. Er hielt eineWache von 20 Mann zu Fuß und 20 zu Roß, einige Ritter alshöfische Begleitung, und 2 Marschälle als Executoren der Po-lizei.

Von diesen Beamten, die man, wie gesagt, dieFamilie desSenators nannte, sind die Offizialen der Stadt, die vomVolk ernannten Behörden durchaus zu trennen. Ihre Zahl warsehr groß, ihr Amt mit ceremoniösem Pomp umgeben; denn dieStadt war eifersüchtig, neben dem Hofe des Papstes in einerFülle amtlicher Collegien aufzutreten.

X.

Die diktatorische Gewalt des Senators war verfassungs-mäßig sehr stark eingeschränkt. Eine Reihe von Volksaus-

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