Dreiundzwanzigstes Buch.
Das 14. und 15. Jahrhundert.
Kapitel I.
Von 1305 bis Ende 1347.
i.
ir beginnen das erste Kapitel dieses Buches mit einerOrientierung über den Inhalt und die Bedeutungdes ganzen XXIII. Buches.
Den in der Überschrift dieses Buches als „14.und ij. Jahrhundert“ bezeichneten Zeitraum begrenzen wirgenauer durch die Jahreszahlen 1305 (Regierungsantritt desPapstes Clemens V.) und 1484 (Regierungsantritt des PapstesInnocenz VIII.).
Wenn wir versuchen, das Wesentliche im Verlaufe diesesZeitraumes vorab kurz zusammenzufassen, so ergeben sichfolgende Grundzüge.
Die mit der Gründung des Kirchenstaates durch denFrankenkönig Philipp im 8. Jahrhundert gelegten, seitdem alslebensnotwendig und unverlierbar geltenden staatlichen (oderstaatsgleichen) Fundamente des römischen Papsttums, gingenim 14. Jahrhundert für mehrere Menschenalter verloren.
Ihre Wiederherstellung geschah im 15. Jahrhundert durchdie Errichtung eines neuen Papstkönigtums, welche durch denPapst Martin V. Colonna (1417—1431)5 begonnen, durch diePäpste Nicolaus V. (1447—1455)5 Pius II. (1458 —1464) undSixtus IV. (1471 —1484) weitergeführt und vollendet wurde.