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ha Bewusstsein seiner nunmehr gesicherten Stellungkündigte Preussen für den 1. Januar 1854 die Zollvereins-verträge 1 , mit dem Beifügen, dass es auf Grund des han-noverschen Vertrages zu einer Erneuerung derselben bereitsei. Ks lud die Zollvereinsstaaten für den 1. April 1852zu rnterhandlungen nach Berlin ein. 2
Obwohl Schwarzenberg, um Preussen zuvorzukommen,schon für den Januar eine Konferenz nach Wien berief,scheiterten seine Bemühungen. 8 Am 4. April beschlossen diesüddeutschen Staaten zu Darmstadt, falls zwischen Preussenund Österreich keine Einigung erfolgte, einen eigenen Zoll-verein zu gründen, mit engem Anschluss an Österreich. Einen Zollverein mit Osterreich wollten sie nicht mein', daÖsterreich ihnen die bisherigen Zollrevenüen nicht garantierenwollte. 4 Die thüringischen Staaten traten am 26. November1852 direkt dem preussischen Zollverein für 12 Jahre bei. 5
In Osterreich war unterdessen Fürst Schwarzenberggestorben. Bruck, welcher jetzt die Handelspolitik alleinin seiner Hand hatte, erkannte die Unmöglichkeit, für dienächsten Jahre einen allgemeinen deutschen Zollverein durch-zusetzen. 1 ' Während die im April begonnenen preussisch-süd-deutschen Verhandlungen sich ergebnislos hinzogen 7 , erschienBruck im Dezember selbst in Berlin. Auf seinen direktenEingriff ist der Handelsvertrag zwischen Preussen und Östor-reich vom 19. Februar 1852 zurückzuführen.
1 Durch Cirkulär-Depesche vom 11. November 1851.
2 Sybel, 8. a. 0.. S. 160.
8 Preussen lehnte ilie Teilnahme an der Wiener Konferenz ab.— Siebe Mamroth, a. a. ()., (5. 30. — Uber die Wiener Verhand-lungen. Sybel, a. a. O., S. 160.
* Mamroth, a. a. ü., S. Hl. — Sybel, S. 161.
5 Houth-Weber, a. a. 0., S. 56.
6 M a m ro 1 b , a. a. 0., 8. -11.
7 Siebe Sybel, S. 161 11'. — Der Hauptgrund der Ergebnislosig-keit der Berliner Unterhandlungen war eine formale Differenz. „Preussenbehnrrte auf seinem logischen Satze : erst die Erneuerung des Zollvereinsund dann ein Vertrag des Zollvereins mit einem Dritten — und dieSüddeutschen standen ebenso fest auf ihrer Forderung der gleichzeitigenUnterhandlung beider Gegenstände".