II. ABSHNITT.
DIE ÖSTERREICHISCHEN TIIALER IN DERDEUTSCHEN MÜNZREFORM.
I. DAS GESETZ, BETREFFEND DTE AUSPRÄGUNG VONREICHSGOLDMÜNZEN, VOM 4. XII. 1871.
Die grossen Ereignisse des Jahres 1870 und 1871brachten die politische Einigung Deutschlands durch dieBegründung des deutschen Reiches. Die von allen Seitenverlangte einheitliche deutsche Miinzreform liess sich nunnicht länger hinausschieben, und andererseits war geradedurch die politische Einigung, da sie die Münzgesetzgebungder Kompetenz des Reiches unterstellte, die Möglichkeiteiner einheitlichen Münzreform gegeben.
Die Münzreform brachte dem neuen Reiche an Stelleseiner mannigfaltigen Münzsysteme eine vollendet einheit-liche Münzverfassung, und dann — das ist für uns nochmehr von Bedeutung: ein anderes Währungsmetall.In ganz Deutschland , mit Ausnahme der freien StadtBremen , hatte bisher die reine Silberwährung ge-herrscht. Der neue Bundesstaat schickte sich nun an, zurGoldwährung überzugehen, d. h. die Geschicke seinesGeldes von dem Wertgange des Metalles Silber abzulösenund sie mit dem Wertgange des Metalles Gold zu ver-knüpfen. Wollen wir sehen, wie die deutsche Gesetzgebungdies bewerkstelligte!
Der Währungswechsel in Deutschland vollzog sich inzwei grossen Schritten. Der erste Schritt war das Gesetz,