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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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II. ABSCHNITT.

Und doch wäre damals vielleicht noch wenigstens dieAussperrung der noch draussen befindlichen österreichischenThaler möglich gewesen, ich meine gleichzeitig mit demGesetz vom 4. Dezember 1871. Man hätte damals die öster-reichischen Thaler mit kurz bemessener Einlösungsfrist, vonvielleicht 14 Tagen, ausser Kurs setzen können unter Um-tausch gegen deutsche Landessilbermünzen. Nach erfolgterEinlösung sofort Verbot ihres weiteren Umlaufes im deutschen Reich. Die draussen befindlichen Thaler nach Deutschland zu bringen und gegen deutsches Silber umzutauschen, daranhätte niemand ein Interesse gehabt, da sie mit dem letzterenauf Grund ihres Silberwertes damals noch auf Pari standen.So wäre es vielleicht gelungen, wenigstens diesen kleinerenTeil österreichischer Thaler von Deutschland fern zu halten.

Dagegen wäre es wohl'unmöglich gewesen, die inDeutschland selbst befindlichen Stücke ohne Verlust fürderen Inhaber auszutreiben. Man hätte sie allerdings jeder-zeit ohne Einlösung ausser Kurs setzen können. Verpflich-tungen gegen Osterreich standen dem nicht im Wege.Aber was sollten die deutschen Inhaber dann mit ihnenanfangen? - Es ist ja bekannt, wie schwer es ist, Metall-geld in ein Land mit Papierwährung zurückzuleiten. Dashat sich gerade in Bezug auf Osterreich später drastischan den aus Deutschland ausgetriebenen österreichischenSilbergulden gezeigt. Die einzige Möglichkeit wäre für dieBesitzer von österreichischen Thalern in Deutschland wohlderen Verwendung als Material gewesen. Sie hätten in-folge ihrer Ausserkurssetzung ein solches Disagio gegen diedeutschen Thaler erhalten müssen, dass es sich für Edel-metallhändler gelohnt hätte, sie aufzukaufen, einzuschmelzenund eventuell in London bei, wie vorauszusehen, etwas ge-wichenen Silberpreisen auf den Markt zu bringen. Es handelte

nicht auch die österreichischen, fürderhin als Zahlungsmittel zu-liessen. Die deutschen Hansestädte konnten ohne weiteres so vorgehen.Der Wiener Münzverti-ng hatte ja nur die deutschen Zollvereins-staaten in sich begriffen, zu denen die Hansestädte nicht gehörten.Der österreichische Thaler hatte also in Hamburg und Bremen über-haupt niemals gesetzliche Zahlungskraft besessen.