DIE ÖSTER. THALER IM DER DEUTSCHEM MÜNZREFORM. 53
und musste das deutsche Reich an ihnen dieselben Ver-luste erleiden, wie an seinen deutschen Landessilbermünzen.
Indess, wie bereits oben gesagt, es machte sich damalsniemand Gedanken über die österreichischen Thaler. Derbiedere Deutsche gab und nahm sie gleich seinen eigenendeutschen Thalern und machte sich keine Sorgen über ihreZukunft.
III. DAS MÜNZGESETZ VOM 9. JULI 1873 UND SEINEFOLGEN FÜR DIE ÖSTERREICHISCHEN THALER.
Mit Beginn des Jahres 1873 wurde dem deutschenReichstage das definitive Münzgesetz vorgelegt, welchesdie deutsche Münzverfassung endgiltig ausgestaltete. Währenddes Frühjahres ward es im Reichstag beraten.
Während man sich bisher immer noch halbwegs denÜbergang zur Doppelwährung offen gehalten hatte, 1 erklärteder Artikel 1 des neuen Gesetzes:
„An Stelle der in Deutschland geltenden Landes-währungen tritt die Reichsgold Währung".
Das Gesetz enthält dann alle nötigen Bestimmungenüber den näheren Ausbau des Systemes, gibt prinzipiell dieGoldprägung, allerdings gegen die zu hohe Maximalgebührvon 7 Mark pro Pfund Feingold 2 und für die Zeit, wo dieMünzstätten nicht mehr vollauf für die Regierung beschäftigtsein würden, frei, regelt das Scheidemünzwesen u. s. w.
Dann bestimmt es die Vorbereitungen, welche bis zumEintritt der Reichsgoldwährung zu treffen sind. Der Zeit-
1 Die Entscheidung über die Frage ob Gold- ob Doppelwährungwar in einer von der Regierung nicht beabsichtigten Weise schon ge-legentlich der Beratung über das Gesetz vom 4. Dezember 1871 ge-fallen. Aus der Initiative des Reichstags heraus wurde die Sperrungder Sil b er p r ägun g beschlossen. (Art. 11.) Mit diesem Beschlusswar die Frage zu guusten der Goldwährung entschieden.
2 Durch Verordnung vom S. Juni 1875 wurde die Prägung aufPrivatrechnung gegen eine Prägegebühr von 3 Mark pro Pfund Fein-gobi freigegeben. Das Bankgesetz verpflichtete die Reichsbank, jeder-zeit Gold zu 1392 Mark das Pfund fein, anzukaufen.