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IV. ABSCHNITT.
dem Umlauf beseitigt sind sie eben doch, so dass jetzteine Ausserkurssetzung derselben gegenstandslos wäre. Diestaatsrechtliche Frage: Einlösung der österreichischenThaler oder nicht? wurde also damals gewissermassen aufprivatrechtlichem Wege umgangen und blieb, gemässden Intentionen des Bundesrates nach wie vor eineoffene. Für das Publikum erschien sie indes als that-sächlich erledigt; umsomehr, als die österreichischenEinthalerstücke selbst immer mehr aus dem Verkehr ver-schwanden und sich in der Reichshank ansammelten.
Von nun an blieb die Frage bis Ende des Jahres 1891in Deutschland unverändert in demselben Stadium.
österreichischen Doppel thaler seien in Deutschland ausser Kursgesetzt. Diis ist nach obigem ein Irrtum, jedenfalls dadurch hervor-gerufen, dass die österr. Doppelthaler, welche 1876 eingelöst wurden,von der Reiehsbank nicht ausgegeben werden dürfen , und dass österr.Doppelthaler thatsiiehlich im Verkehr nicht mehr vorkommen, derReichsbank also auch nicht in Zahlung angeboten werden können.