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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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V. ABSCHNITT.

zu erzählen war. Nach dem Anlauf zur Goldwährung imJahre 1867 prägte Osterreich von 1870 ab ein nicht sehrerhebliches Quantinn von goldenen 8- und 4-Gulden- bzw.20- und 10-Frankenstücken ohne indes einen einschneidendenEntschluss zur Änderung seiner Geldverhältnisse zu treffen.Die Noten der Nationalbank, neben ihnen die 186(3 ge-schaffenen Staatsnoten, hatten nach wie vor Zwangskurs,und der Silbergulden genoss ein schwankendes Aufgeld.Die erwähnten neugeschaffenen Goldmünzen hatten abgesehenvon Zollzahlungen 1 den Charakter von Handelsmünzen.

Seit 1873, mit welchem Jahr der Silberpreis auf demWeltmarkt stark zu sinken begann, trat in Österreich diebekannte überraschende Erscheinung zu Tage, dass mit demSinken des Silberwertes auch das Aufgeld des Silberguldensgegen den Papiergulden fiel, während gleichzeitig die Wechsel-kurse des österreichischen Papiergeldes gegen die Ländermit Goldwährung ziemlich konstant blieben. Im Januar1877 schwankte in Wien der Silberkurs, d. h. der Kurs desösterreichischen Silberguldens in österreichischen Papier-gulden, noch zwischen 112,50 und 117,70; im April 1878war er durchschnittlich 106,57; im Mai 105,33; im Juni102,80: im Juli 100,92. Ende Juli war der Paristand mit

1 Nach dem Gesetz vom 27. Juni 1S78 hatten in Österreich vom1. Jim. 1879 ab die Zollzahlungen in Gold zu erfolgen. Die Tarifsätzebezogen sich auf den erwähnten Goldgulden gleich 2,50 Frank; dieZahlung konnte auch in Sübermünzen mit monatlieh festgesetztein undbekannt gemachtem Aufgeld erfolgen.

Durch Finanzministerial-Verordnung vom 27. Dezember 1878wurde bestimmt,

in Art. 3)Alle bisherigen Bestimmungen über die Abwendbar-keit ausländischer Silbermünzen zu Zollzahlungen werden hiermit ausserWirksamkeit gesetzt." Das war eine partielle Ausserkurssetzung derdeutschen Thaler in Österreich, hatte indess lediglich formale Be-deutung.

In Verzeichnis B. zu dieser Verordnung sind alle zur Zollzahlungzugelassenen Silbermünzen aufgeführt; darunter die österr. Ein-Vereins-thaler korrekt zu ihrem österr. Geldwert von l'/s Gulden. Dieösterr. Doppelthaler werden nicht erwähnt. Sie galten also fürÖsterreich offenbar als offiziell beseitigt.