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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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V. ABSCHNITT.

Also der Wert der gesetzlichen Zahlungsmittel stiegüber die Basis des Wertes des ursprünglichen Währungs-metalles; ganz wie in Deutschland der Wert des Thalerssich nach gesperrter Prägung über den Wert von '/so PfundSilber erhob, nur dass diesem durch die freie Vermehrbar-keit der Goldmünzen in dem Wertgang des Goldes eineobere Grenze gezogen war, bei welcher angekommen seinGeldwert an das Gold geknüpft erschien. Eine solche obereGrenze war dagegen dem Geldwerte des österreichischenGuldens nicht gezogen.

So natürlich dieser ganze Vorgang ist, so mysteriöswird er meistens aufgefasst; und zwar nur, weil hier inOsterreich Papiergeld mitspielt, und Papiergeld hat schonseit den Tagen des .lohn Law etwas sinnverwirrendes ansich. Man behauptet: Der Papiergulden fing an, dem Silber-gulden gegenüber ein Agio zu gemessen, nahm aber denSilbergulden, weil dieser ihm, dem Papiergulden einmalgesetzlich gleichgestellt war, gewissermassen widerwilligmit sich in die Höhe. So behauptet Lexis 1 , der Wertdes Silberguldens werde in Osterreich durch seine Ver-ls n ü p f u n g m i t d e m P a p i e r g u 1 d e n über seineninneren Metallwert emporgehalten; 2 und Lötz 8 , der Kursdes Silberguldens werde ähnlich wie in Deutschland derKurs des Thalers vom Golde in Österreich vom Papier-gulden durchgeschleppt; 4 schliesslich Ina m a-Sternegg: 5wie bei den S c h e i d e m ü uzen folge der fiduziare Wertdes Silberguldens der Wertbewegung des eigentlichen Wäh-

1 Handwörterbuch der Staatswisserisohaften, Bd. V. S. 99.

- Aber durch welcheVerknüpfung" wird denn der Papier-gulden über seinen innneren Papier wert emporlialtcn ?

3 Währungsfrage in Österreich-Ungarn . S. 2.'i.Dns.s ein unter wertiges Geld die Thaler von einemvollwertigen dem deutschen Goldgelddu r eli g e sohl e p p t"werden kann, ist erklärlich. Dass aber der unterwertige öster-reichische Sil her gülden von dem noch viel un te r w er tiger enPapier gülden durchgeschleppt werden soll, das heisst, dass einEinbeiniger sich von einem Beinlosen spazieren tragen lässt.

5 Die neue Währungs- und Münzgesetzgebung ete. cit. S. 629.