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rungsgeldes, der Note. 1 — Also bei allen Dreien die An-sicht, dass nur durch seine glückliche Verbindung mit demPapiergulden der Silbergulden über seinen Silberwert empor-gehalten wird. Als ob Papiergeld unbedingt nötig wäre,um ein derartiges Phänomen zu erklären! Hatte man doclian dem holländischen Silbergeide, welches, nachdem seinePrägung 1873 gesperrt worden, sich gleichfalls nicht un-bedeutend über seinen Stoffwert erhoben hatte, genau das-selbe Phänomen als Analogon, und zwar ohne dass Papierin Frage stand! -
Ein Wunder liegt hier überhaupt nicht vor. am wenig-sten ein solches, zu dessen Erklärung man der Metaphysikdes Papiergeldes benötigte. Es ging alles mit den natür-lichsten Dingen zu. Der österreichische Staat hatte mitder Aufhebung der freien Silberprägung das Monopol derSilberguldenfabrikation ebenso in seine Hand genommen,wie er das Monopol der Banknotenfabrikation von jeher inder Hand gehabt hatte. Jetzt konnte er durch eine derNachfrage nicht entsprechende Fabrikation von gesetzlichenZahlungsmitteln den Wert derselben in die Höhe treiben,und das that Osterreich. 3 Das österreichische Geld geniesstnun, Avas beim Papiergeld ja immer der Fall war, und nunauch beim Silbergeld eintrat, einen viel höheren Wert alsder Stoff, aus dem es gefertigt. Warum soll der Staat demPapiergeld, zu dessen Einlösung er sich nicht verpflichtet,einen Wert über dessen fast nicht vorhandenen Stoffwertsamt den Druckkosten verleihen können — einzig durchbeschränkte Ausgabe, und nicht durch eben dasselbe Mittelder beschränkten Ausgabe den Wert eines Metallgeldes überdessen Stoffwert halten können ? Die Silber gülden warenja jetzt auf dieselben Existenzbedingungen gestellt, wie die
1 Und der nocli fiduziarer e Wert der Note folgt der Wert-bewegung wess e n?
2 Jetzt auch an Indien.
:l Bamberg er, Reielisguld S. III. „Zwischen dein Prägungs-monopol und der Geldpapierwirtsohaft bestellt grundsätzlich kein Unter-schied, beide legen es in die Hand des formgebenden Teiles, wie hocher sich die gesetzliche Form bezahlen lassen will." ff.