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Die Folgen des deutsch-österreichischen Münz-Vereins von 1857 : ein Beitrag zur Geld- und Währungs-Theorie / von Karl Helfferich
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DIE ÖSTBBB. THALER IH ÖSTERREICH.

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seit 1871 aufgewogen hätte. V/s österreichische Guldenwaren nun allerdings mehr wert, als i /so Pfund Silber, abernicht so viel wie 3 /i395 Pfund Gold, der Geldwert des Thalersin Deutschland ; und diesen Wert erreichten V/s Guldenauch in der Folgezeit nicht.

Aus diesen Verhältnissen ergibt sich eine verschiedeneStellung des Fiskus des deutschen Reiches undder P rivaten in D e u t s c h 1 an d , welche österreichi-sche Thaler besassen. Ein Privater wird seinen Thaler,welcher in Deutschland 3 Mark gilt, naturgemäs nicht nachÖsterreich tragen, wo er gesetzlich für V/s Gulden, d. i.z. P>. bei einem Kurs des österreichischen Guldens von1.70 Mark 2,55 Mark, Geltung hat. Für ihn ist also, solange der Thaler in Deutschland zu 3 Mark gesetzlichesZahlungsmittel ist. Österreich nicht vorhanden.

Anders liegt es für den F i s k u s. Für ihn gewinntdie Stellung Österreichs zu einer Einlösung seiner Thaler,zu V/s Gulden das Stück, Interesse, da eine solche Ein-lösung für ihn zwar immer noch verlustvoll, aberdoch vorteilhafter ist, als ein Verkauf der Thaler alsMaterial.

.letzt wird die Frage erst praktisch, ob 0sterrei chseine Thal er einlösen wird, wenn sie ihm von derdeutschen Reichsregierung präsentiert werden. Dass esdem deutschen Reiche gegenüber rechtlich nicht zu einerEinlösung verpflichtet war, habe ich bereits ausführlichauseinander gesetzt. Es hing also eine Einigung völlig voneinem gütlichen Ubereinkommen ab.

Hätte die deutsche Reichsregierung die österreichischenThaler nicht auch ohne Unterhandlungen mit derösterreichischen Regierung in den österreichischen Um-lauf zu ihrem den Silberwert übersteigenden österreichischenGeldwert zurückleiten können? Rechtlich ohne Zweifel.Einmal bestimmte Art. 87 der Statuten der Österreichisch-ungarischen Bank:

Die Bank ist verpflichtet, gesetzliche Silbermünzenin Banknoten bei ihren Hauptkassen in Wien und Budapestauf Verlangen jeder Zeit einzulösen,"