7, Titel, Art, 84, (Agentur,)
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"b) Nach preußischem Recht (ALR, I 5 ZZ 408—410), darf derGcschäftshcrr, welcher von dem mit seinem Agenten geschlossenen Vertrageeinseitig zurückgetreten ist, sich in dem von dem Agenten eingeleiteten ElN-ichädignngsprozcssc zur Rechtfertigung seines Rücktritte? nnd zur Beseitigungder Entschädigungspflicht auf Gründe berufen, welche nach der Nücktritts-crkläruug eingetreten sind. (RG. v, 1l, Okt, 1893, Bd, 32 S. 249.)
^) Bei einem ans bestimmte Zeit geschlossenen Agenturverhültuisse!ann zwar der Prinzipal die Agentur jeder Zeit einseitig aufheben, muß aberden Agenten entschädigen, wenn er ohne vom Agenten gegebene Veranlassung»»zeitig Gebranch von der Anfhebungsbcfugnis! macht. OHG. v. 26. Mai1871, Bd. 2 S. 331.
°°) Durch de» Konkurs des Agenten wird das Agentnrverhältniß aus-gchobcn. OHG, v. 7. Juni 1871, Bd. 2 S. 43«.
^°) Ein sclbstftändig ctablirter Kaufmann kann nebenbei Agent sein.OHG. v. 26. Mai 1871, Bd. 2 S. 331.
") Ob ein Agent für ein nicht zur Ausführung gekommenes Geschäftverabredete Provision fordern kann, hangt von dem konkreten Vertragsver-hültnissc ab. OHG. v. 30. Okt. 1874, Bd. 14 S. 427.
") DcrGcncralagentcincrVcrsichcrttngsgcsellschastist nach preußischemRecht ohne besondere Ermächtigung nicht befugt, für dieselbe einen Vergleichabzuschließen. OHG. v. 23. Jan. 1872, Bd. S S. 40.
") ES giebt keinen Rcchtssatz, der die Bevollmächtigung cineS Ver-sicherungsagenten normirt, dieselbe ist überhaupt nicht abstrakt prkzisirbar.OHG. v. 23. Okt. 1872, Bd. 7 S. 370.
^') Ein ständiger Agent einer Bcrsichcrungsgesellschaft ist Kaufmann.RG. v. 9. Juni 1888, Bd. 21 S. 90. Agenten von Versicherungsgesell-schaften auf Gegenseitigkeit sind nur Bevollmächtigte und als solche nichtKanflcntc. OHG. v. IS. Dez. 1877, Bd. 23 S. 148.
") Mit der Ermächtigung des Spezialagcnten, Versicherungsanträgeentgegenzunehmen, ist auch die Ermächtigung verbunden, gestellte Anträgeabzulehnen. OHG. v. 2. Mai 1871, Bd. 2 S. 242.
^°) Wenn die Schadcnsbcrcchnuug gemäß den Anweisungen des Agentengemacht wird, genügt sie, wenn sie auch den Versichernngsbcdingungcn nichtentspricht. OHG. v. 23. Okt. 1872, Bd. 7 S. 370.
^') Der Spczialagent einer Versichernngsgescllschast ist in Ansehungder Aufklärung uud Belehrung über den Sinn der im Antragbogen gestellte»Fragen als Vertreter der Gesellschaft zn betrachten! gemäß solcher Belehrunggegebene, in Wirklichkeit nnwahrc Antworten stehen dem Versicherungsnehmernicht entgegen. OHG. v. 5. Nov. 1872, Bd. 7 S. 424.
^) Ein Versicherungsnehmer, welcher dem Agenten die Beantwortungder in dem Autrage zu beantwortenden Fragen überläßt, thnt dies ans eigeneGefahr. OHG. z, B. v. IS. März 187S, Bd. 17 S. 20.
") Aus der Ermächtigung zur Feststellung der Schadenshöhe folgt nichtdie Ermächtigung, für die Versicherungsgesellschaft die Erstattung der Ent-schädigungssumme zu versprechen. OHG. v. 10. April 1872, Bd. 0 S. 85.
°°) Der Spczialagent einer Versicherungsgesellschaft, der Anträge für