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Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch und Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst Einführungs- und Ergänzungsgesetzen : (Ausg. m. Seerecht) ; Erläut. durch d. Rechtsprechg d. Reichsger. u. d. vormal. Reichs-Oberhandelsger. / v. Julius Basch
Entstehung
Seite
267
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I.Titel. Z.Abschn. Abschlicßungd. Handelsgeschäfte. Art.319,320. 267

Art. 319.") Bei einem unter Abwesenden gestellten Antragebleibt der Antragende bis zu dem Zeitpunkte gebunden, in welchemer bei ordnungsmäßiger rechtzeitiger ^) Absenkung der Antwort denEingang der letzteren erwarten darf. Bei der Berechnung diesesZeitpunktes darf der Antragende von der Voraussetzung ausgehen,daß sein Antrag rechtzeitig angekommen sei.

Trifft die rechtzeitig abgesandte Annahme erst nach diesem Zeil-punkte ein, so besteht der Vertrag nicht, wenn der Antragende inder Zwischenzeit oder ohne Verzug nach dem Eintreffen der Annahmevon seinem Rücktritt Nachricht gegeben hat.'°)")

Art. 320.") Geht der Widerruf eines Antrages dem anderenTheile früher als der Antrag, oder zu gleicher Zeit mit demselbenzu, so ist der Antrag für nicht geschehen zn erachten.

Ebenso ist die Annahme für nicht geschehen zu erachten, wennder Widerruf noch vor der Erklärung der Annahme oder zu gleicherZeit mit derselben bei dem Antragsteller eingegangen ist.

Ueber den Abschluss dnrch Telegramme siehe Note 94, oben

S. 239.

") Art. 319322 beziehen sich ans die Fälle, in welchen der Antragendeeine Antwort, d. h. Annahmecrklärnng erwartet - bei den im Geschäftsverkehrviel häufigeren Fällen, in denen die Effcktuirung der Bestellung die Annahmesein soll und eine Erklärung nur baun erwartet wird, wenn derBestcllungs-empfängerdie Effektuirung ablehnt, bringt die Effektuirung der Bestellung alSstillschweigende Annahme den Vertrag sofort zur Perfektion. NG. v. 22.Juni1880 Bd. 2 S. 43.

^) Was rechtzeitig ist, muß in jedem einzelnen Falle unter Berücksich-tigung der jedesmaligen Umstände vom Richter bestimmt werden, eS brauchtnicht das nächste Transportmittel benutzt zu werden, dem Empfänger musjeine angemessene Frist znr Prüfung der Offerte gewährt werden und derAntragsteller muß darauf Rücksicht nehmen, bleibt also bis zu diesem Zeitpunktgebunden. Wer die rechtzeitige Annahme behauptet, muß sie beweisen. OLG.v. 13. April 1874, Bd. 13 S. 162.

Also! wenn die Acceptation verspä tet abg cscndet ist, kommtbeim Schweigen des Offcrcnten der Vertrag nicht zustande? er kommt zustande,wenn die Acceptation rechtzeitig abgesendet ist und der Offcrcntschweigt. NG. d. 19. April 1890, Bd. 20 S. 6.

Wenn die Offerte nicht direkt dem Gegeukontrahcntcn gemacht wird,sondern ein Vermittler mit Vorlegung derselben beauftragt wird, bleibt derAuftraggeber gebunden, so lange er den Auftrag nicht widerruft und so langeder Vermittler in Ausführung des nicht widerrufenen Auftrages unterhandelt.NG. v. 20. Nov. 1382, Bd. 8 S. 61.