2. Titel. Vom Kauf, Art. 343.
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der Käufer mit der Empfangnahme nicht im Verzüge ist, mit derSorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes aufzubewahren.
Ist der Käufer mit der Empfangnahme der Waare im Verzüge,so kann der Verkäufer die Waare auf Gefahr und Koste» des Käufersin einem öffentlichen Lagerhanse oder bei einem Dritten niederlegen.Er ist auch befugt, nach vorgängiger Androhung die Waare öffent-lich verkaufen zu lassen; er darf, wenn die Waare einen Börsen-preis oder eineu Marktpreis hat, nach vorgängiger Androhung denVerkauf auch nicht öffentlich durch einen Handelsmäkler oder inErmaugelnng eines solchen dnrch einen zu Versteigerungen befugtenBeamten zum laufenden Preise bewirkcu. Ist die Waare demVerderben ausgesetzt und Gefahr im Verznge, so bedarf es dervorgängigen Androhung nicht.
Von der Vollziehung des Verkaufs hat der Verkäufer denKäufer, soweit es thunlich, sofort zu benachrichtigen; bei Unter-
lassung ist er zum Schadensersatze verpflichtet/"-"^,
Zu Art. 3t3:
Androhung Nr. 10—1« Landesgefetzc Nr. 8
Annahmeverweigerung „ IS Laufender Prcis „ 100, «
Anzahlung desKanspreifcs „ 97 Lokal-llfanccn ,, 17
Auszuscheidende Waare ,, so Makler „ 100, I, «, -
Beamte „ 3,4 Mitbiclcn d.Bcrkäuscrs „ IS
Benachrichligung „ 10 Oesfentlichcr Verlaus „ SS
Bewcislast- Ort des Verkaufs „ IS, IS
für laufenden Prcis „ « Privatxcrfon „ 3
für Rechtzeitigkeit der Selbsthülfcvcrkaus „ 00, Sl, 17
Androhung „ 13 Stabeiscu „ SV
Dauer des VerkansSrechts „ 33 Thcilweiscr Verkauf „ 22
Einpsanguahme „ g Uebernahme Verzug „ S5
Freier Haud, Verkauf aus Nfauccn „ 18
freier Hand „ 8 Verkaussrccht, uickt
Genus-Kauf „ 08 Pflicht „ 04, SS
Handel-zmallcr „ 100,1,4,5 Berstcigeruug „ SS
Inhalt des Vcrkaussrcchis ,, SS Zahlungsverzug „ 30
°") Der Selbfthülse-Verkaus ist von keiner andern Voraussetzung als demEmpsaugsvcrzuge des Käufers abhängig, unerheblich ist, ob der Käufer sichzugleich mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzüge befindet und ob derVerkäufer die Vorschrift des Art. 356 beachtet ha,. OHG. v. 2. Febr. 1875,Bd. 23 S. 189.
Das HGB. enthält keine Bestimmung darüber, unter welchen Be-dingungen der Sclbsthiilfevcrkauf abzuschließen sei. Grundsätzlich ist davonauszugehen, daß die Waare in vertragsmäßiger Beschaffenheit unter Bcriie!-sichtigung des Interesses beider Theile zu höchst möglichem Preise zu verwerthenist, die Ausführung des Verkaufs selber in geschästsliblichcr Weise und denUmständen des Falles angemessen zu erfolgen hat. Beschränkungen fltr das