318 5. HandelSgcsctzb. 2, Buch. V. d. Handelsgcschästcn. Art. 360.
vrillcr Tilcl.Uon dem Kommissionsgeschäft.
Art. 360. Kommissionär ist derjenige, welcher geiverbemäßigin eigenem Namen für Nechnnng eines Auftraggebers (Kommittenten)Handelsgeschäfte schließt. °°)
haster Lieferung oder wegen Beschädigung eines Theiles der verkauftenGegenstände nur danu das Ganze zurückgeben, wenn entweder ein Gcsammt-prcis bedungen war oder der Kaufsgegcustaud unthcilbar ist. OHG. v.22. April 1874, Bd. 13 S. 353 (355).
Wenn eine Reihe vo« Lieferungen, welche während eines längerenZeitraums successive erfolgen sollen, durch eine« und denselben Bertragslipulirt wordcu sind, darf der nichtsäumige Kontrahent bezüglich einesTheiles der Lieferungen die erste, bezüglich eines andern Theiles die zweiteAlternative der Art. 354 bez. 357 fordern. OHG. v. 8. März 1873,Bd. S S. 120.
°') Bei ratenweise zu leistenden Lieferungen und Verläufen kann Ver-käufer wegen der uoch nicht gelieferten Raten bei Zahlungsverzug desKäufers zurücktreten ohne Ankündigung bei Fixgeschäften, »ach schriftlicherAnkündigung bei den übrigen, gleichgültig, ob der Verzug die Zahlung dernoch ausstehenden oder der schon geschehenen Lieferuugsratcn betrifft. OHG.v. 7. März 1871, Bd. 2 S. 85.
Bei cinrm einheitlichen, aber in Raten zu erfüllenden Licfcrungs-kaufe ist der Käufer, wenn er statt der Erfüllung Schadensersatz wegenNichterfüllung fordert, berechtigt, den Zeitpunkt des Verzugs des Verkäufersin der Erfüllung der ersten Liefernngsvcrpstichtung der Berechnung seinesganzen Schadens zu Grunde zu legen. OHG. v.'s. Dez. 1874, Bd. 16S. 260.
"u) Bei einem einheitlichen in Raten zu erfüllenden Licserungskaufcberechtigt der Verzug in Betreff cincr oder einzelner Raten den Käufer nicht,sich für die uoch uiäit fälligen Raten sofort zu decken nnd außerdem seineWahl dahin zu treffen, für die verfallenen Raten und nach seinem Beliebeneine Anzahl künftiger Lieferungen sich zn decken (Schadensersatz statt Er-füllung zu fordern), dagegen hinsichtlich dcS andern Theiles der später sälligwerdenden Raten auf Erfüllung zu bestehen. (Ob der Verzug in Betreffcincr odcr cinzclncr Ratcn dcm andern Kontrahenten die Rechte ans Art. 355bezüglich des ganze n Vertrages gebe, ist dahin gestellt gelassen.) RG. v.14. Jan. 1887, Bd. 17 S. 59.
°°) Das wcsrntliche Merkmal eiueS Kommissionsgcschästs, das Kon-trahiren im rigrncu Namcn für fremde Rechnung, liegt auch dann vor,wenn nach Abschluß des Handelsgeschäfts mit dem Dritten mit einemAndern vcrabrrdct wird, dasselbe als für Rechnung des letzteren geschloffenzn bchaudeln. Zwar paßt die aus Art. 360 zu entnehmende Bcgriffsbe-stinnuuug dem Wortlaute nach nnr für den Fall, daß das Geschäft imeigenen Namen des Kommissionärs für Rechnung einrs Anftraggcbers g c-