12. Gesetz, betr. d, Beschlagnahme des Arbcits- oder Dieiistlohncs. 387
und Kommunalabgaben (die derartigen Abgaben an Kreis-,Kirchen-, Schul- und sonstige Kommunalverbäude mit ein-geschlossen), sofern diese Steuern und Abgaben nicht seit langerals drei Monaten fällig geworden sind;
3) auf die Beitreibung der aus gesetzlicher Vorschrift beruhendenAlimentationsansprüche der Familienglieder;^)
4) auf den Gehalt und die Dienstbezüge'°) der im Privatdiensiedauernd angestellten Personen, soweit der Gesammtbetragdie Stimme von vierhundert Thaler» (jetzt: 1500 Mark) jährlichübersteigt.
Als dauernd in diesem Sinne gilt das Dienstverhältnis;,wenn dasselbe gesetzlich, Vertrags-' oder gewohnheitsmäßigmindestens auf Ein Jahr bestimmt, oder bei unbestimmterDauer für die Auflösung eine Kündigungsfrist von mindestensdrei Monaten einzuhalten ist.°)Z 5. Dieses Gesetz tritt am 1. August 1869 in Kraft.Die bis dahin verfügten, mit den Vorschriften dieses Gesetzesnicht vereinbaren Beschlagnahmen sind auf Autrag des Schuldnersaufzuheben vder einzuschränken.
Dagegen finden die Bestimmungen des zweiten Absatzes desS 2 auf frühere Fälle keine Anwendung.Urkundlich zc.
') Die geschiedene Ehefrau darf wegen der ihr zugesprochene» Ali-meute den Lohn nicht mit Beschlag belegen. R.G. v. 14. Dez. 1380,Bd. 3 S. IS.
2) Diäten, welche ein Zugführer einer Eisenbahn für jede Fahrtbezieht, sind z» den Dicnstbczügen zu rechnen und bei Berechnung derSumme von 400 Thlr . (jetzt nach Anm. 3 von 1500 M.) jährlich demfixen Gehalt zuzurechnen. OHG. v. 10. März 1875, Bd. 16 S. 173.2) Dazu aus Z 743 der CPO.:
Dcr Erhalt und die Dicnstbcziigc der im Privatdienstc dauernd an-gcstclltcn Personen (8 4 Nr. 4 des Rcichsgcsches v. 21. Juni 18KS) sindnur insoweit dcr Pfändung »ntcrworscn, als dcr Gesammtbetrag icSumme von fünfzehnhundert Mark für das Jahr übersteigt. . .
Die Pfändung ist ohne Rücksicht auf dc» Betrag zulässig, wenn sie zurBefriedigung der Ehefrau und dcr chclichcn Kindcr dcs Schuldners wegensolcher Alimente beantragt wird, welche für die Zeit nach Erhebung dcrKlage und für das diesem Zeitpunkte vorausgehende lchtc Vierteljahrzu entrichten sind.
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