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eine ganz besonders wirksame. Eine Nationalbank ist nichtdenkbar ohne die Wirkung, daß der Staat ihre Zettel anZahlung wie Geld annehme. Wer sich das Gegentheil vor-stellen kann, dem muß in der That die Fähigkeit abgesprochenwerden, sich von dem Gange der Dinge in der lebendigenWelt Rechenschaft zu geben. Glaubt einer ernstlich, daß dasGeschäftstrcibcn einer Nation sich mit einem Werthzeichcnvertraut machen werde, das an jeder Staatskasse mit Ver-achtung zurückgewiesen würde, und folglich am Schalterjeder Staatscisenbahn und jedes Postburcaus? Das Min-deste ist doch, daß sich ein Gebrauch, eine Toleranz einbür-gern müßte, die bald so allgewaltig würden, daß das Volknicht mehr zwischen ihnen und der Gesetzeskraft zu unterschei-den vermochte. Die vernünftige Ordnung der Dinge aberhat dazu geführt, daß von Rechts wegen, kraft ausdrücklicherVerfügung, die Zettel einer Landesbank an den Staatskassenangenommen werden, wie in Preußen . Wo nun das derFall ist: wer will dem Volke den Gedanken wach erhalten,daß niemand zu ihrer Annahme verpflichtet, daß eine Noteder Landcsbauk nicht gesetzliches Zahlmittel sei? Darum,weil die Annahme von Staats feiten unvermeidlich, ist esschon gleich besser, die gesetzliche Gültigkeit zu verkünden.In einem wie im andern Falle werden diejenigen, welchesich gern gegen alles, was Papier ist, in heiligen Eiferbringen, auch gleichmäßig schreien über den Skandal, daßder Staat, daß die bürgerliche Gesammtheit die Bürgschaftfür die Schuldscheine einer Privalanstalt übernehme. Nachallem früher Gesagten ist es aber nicht nöthig, hier daraufzurückzukommen, daß eine richtige Bank keine Privatanstaltist. Zum Uebcrfluß ist auch nach der Praxis des Lebens