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Die Zettelbank vor dem Reichstag : Versuch einer gemeinverständlichen Darstellung / Ludwig Bamberger
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kein Grund vorhanden, wegen der Gefahren, die aus solcherBürgschaft entspringen können, in den bewußten heiligenEifer zu gerathen, denn:

Erstens, auch da, wo der Staat nicht die Einlösung derZettel garantirt, führt ihn die innere und äußere Nothwen-digkeit der Sachlage dahin, eintretendenfalls nachträglich mitseiner Bürgschaft einzuspringen. In Belgien , dem Landeder constitutionellen Freiheit und strengen Gesetzlichkeit, hattevor 1850 das Gesetz die Verpflichtung der staatlichen An-nahme zu Gunsten der Einen Landesbank nicht ausgesprochen,und doch geschah es zweimal im Zeitraum von zehn Jahren,daß der Staat die Bürgschaft für die Einlösung der Zettelvon Banken übernehmen mußte, die er nicht garantirt hatte,die auf dem System der Unabhängigkeit und Trennung vomStaate gelebt hatten. Warum? weil die Calamität für dieGesammtheit ohne jenes Einspringen weit größer gewesenwäre; weil sich die Zettel so eingebürgert hatten, daß sieals Geld umgingen, und beim Ausbruch einer Krise diegrößte Verwirrung und Demoralisation des Verkehrs be-vorstand, hätte nicht der Staat freiwillig, ohne vorausge-gangene Verpflichtung, sich mit seiner Verbürgung ins Mittelgelegt. Und that er nicht recht damit? Ganz gewiß! dennund hier folgt der andere Grund zur Abkühlung des heiligenEifers:

Zweitens ist auch die Gefahr eines solchen Dazwischen-tretens sehr gering. Der belgische Staat hat bei jenemEinspringen nichts zugesetzt, und bei einer richtig organisirtenBank wird niemals Verlust daraus entspringen. Wir habenbereits oben erfahren, daß, nachdem der Sturm vorüber-gcbraust ist, die Ausstände einer rechten Bank nach und nach