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Die Zettelbank vor dem Reichstag : Versuch einer gemeinverständlichen Darstellung / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Die Banknote, gesetzliches Zahlmittel.

Da es sich auch in Deutschland um vernünftigen An-schluß an Gegebenes handeln wird, so mag und soll es aufalle Fälle bei dem den Privaten gehörigen Grundkapital seinBewenden haben. Des Fernern wollen wir nicht leugnen,daß im Interesse der Banksicherheit eine allzu große In-timität zwischen Staat und Bank besser vermieden wird.Nur darf diese Bcsorgniß nicht zu Consequcnzcn getriebenwerden, welche dem gemeinen Wohl selbst wieder entgegen-wirken. Eine solche falsche Consequcnz ist die, welche will,daß die Zettel einer Landesbank nicht von Rechts wegen imBcrkchr als Geld passiven sollen. Schließt man sich derVoraussetzung an, daß eine solche Bank nicht Privatspccu-lation, daß sie einheitlich über das ganze Land ausgespanntund im Interesse der Gesammtheit vom Staate eingesetztund überwacht sein soll, so verfällt man in offenen Wider-spruch, wenn man ihr hinterher die Wirkung nehmen will,die sie vorzugsweise zu erreichen berufen ist. Die Gegnerwerden antworten, daß eine richtig beschaffene Bank doch denZweck erreichen wird, ihre Zettel von jedermann an Geldcs-statt angenommen zu sehen. Doch das ist es gerade, wasden Einwurf entkräftet. So verhält es sich in der That.