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In Frankreich z. B. vor dem Zwangscurs fiel keinemMenschen ein (vielleicht in einem abgelegenen Dorfe derBretagne abgerechnet), eine Banknote für was anderes alsein Geldstück anzusehen. Daraus erwächst dann ganz vonselbst ein Zustand der Dinge, der dieselbe Wirkung hervor-bringt, wie wenn die Noten vom Gesetz als Zahlungsmittelanerkannt wären. Wo das Gesetz aber dennoch hierüberschweigt, können nur zweierlei Verlegenheiten folgen: einmal,daß jemand eine Zahlung in Zetteln aus Chicane zurück-weist, um im gegebenen Augenblicke, wo der Schuldner daraufgerechnet hat, rechtzeitig seine Verbindlichkeit zu erfüllen,diesen ins Unrecht zu setzen. Wenn einer 100000 Thlr. aneinem Orte in Preußen , der keine Einlösnngsstcllc besitzt,am gewissen Tage zu leisten hätte und, mit Noten derPreußischen Bank erscheinend, abgewiesen würde, weil derSchuldner nur Baar zu nehmen erklärte, so könnte er dasOpfer einer böswilligen Speculation werden.*) Die zweiteVerlegenheit nimmt ihren Ursprung in dem Ausbrnch einesöffentlichen Nothstandes. Selbst für den seltenen Fall, daßdie Noten der Bank plötzlich durch deren Schuld selbst dis-crcditirt würden, könnte — fragen wir — in der Thatjemand ernstlich daran denken, allen zufälligen Notcnbesitzerndes betreffenden Augenblicks zuzurufen: Ihr habt den Ver-lust zu tragen, ihr seid selbst schuld, kein Gesetz zwang euch,diese Zettel an Gcldesstatt anzunehmen? Sollte in der Thatjemand mit gutem Gewissen behaupten, irgendeine Fahrläs-sigkeit und nicht der blinde Zufall allein würde entscheiden,