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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Fünftes Capitel ,

nächste Zeit Rechtserweiterungen zu Gunsten der Gewerk-vereine bringen werde; die Konsequenz der freien Be-wegung führt dazu und die Strömung der Zeit hilftdazu. Aber wenu die Gesetzgebung diese Wege betretensollte, wäre es für beide Theile entschieden besser, würdiger,nützlicher, daß die Folgen nicht verkannt würden. Nie-mand ist mehr dabei interessirt, als die Führer der Ge-werkvereine selbst, daß nicht hinterher als eine unerwarteteGebrauchsanwendung erscheine, was doch von vornhereinmit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen ist. Wenn heutzutagevon allen Seiten .mit Recht erklärt wird, daß an eineWiederaufhebung des Coalitionsrechtes nicht zu denken fei,so hängt dieses Verhalten eng zusammen mit der, jenerAufhebung der Coalitionsverbote vorausgegangenen, Er-kenntniß, daß dieselbe die Schwierigkeiten auf dem Gebietedes Arbeitslebens zunächst vermehren werde. In welchermißlichen Lage befände sich heute ein Politiker oderAr-beiterfreund", welcher die Aufhebung der Coalitionsverbotemit dem Argument befürwortet hätte, daß die Strikes sichin deren Folge nur vermindern würden!

Darum vor Allem keine Selbsttäuschung! Man er-weitere wenn man die Zeit dazu gekommen glaubt>die gesetzliche Lage der Gewerkvereine, sei es aus Rechts-,sei es aus Wirthschaftsgründen; aber man erspare sich undAndern nachträgliche Vorwürfe dadurch, daß mau dieDinge ausieht, wie sie sind und wie sie sein werden nachErweiterung des Rechtszustandes. Bei der Neiguug zusozialistischen Experimenten niit der Industrie- und Ge-schäftswelt, welche jetzt die außerhalb jener praktischenWelt lebenden Köpfe erfüllt, ist es immer noch besser,man geht bewußt vorwärts, als man redet sich ein, gleich-zeitig vorgehen und stehen bleiben zu köunen.