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Silber / von Ludwig Bamberger
Entstehung
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in Banknoten bestanden.*) Beide Arten waren aber vomGesetz ziffermäßig begrenzt und konnten über diese Zifferhinaus nicht vermehrt werden. Und da diese Grenze vor-sichtig gezogen und gewissenhafter Weise vor jeder Versuchungdes Ueberschreitens bewahrt wurde, konnte das Papier-geld allmählich seinen Zahlungswerth verbessern, der ihmdadurch gesichert war, daß es für alle Verpflichtungen anden Staat und der Staatsangehörigen untereinander alsZahlungsmittel diente.

So ist es gekommen, daß Dank einer allgemeinenBesserung der wirthschaftlichen Zustände und der vorsichtigenLeitung der Reichsgeschäfte ein papiernes Kreditzeichen voneinem Gulden in deutschem Geld ausgedrückt, etwaeine Mark und 72 Pfennige gilt, während ein Silberguldennur ungefähr eine Mark und 33 Pfennige werth ist. DasNähere hierüber kann man in dem obenerwähnten VortragProfessor Menger's gar anschaulich dargestellt nachlesen.Nichts aber bezeugt besser, wie recht ich hatte, schon vorsechzehn Jahren dieEntthronung des Weltherrschers"Silber vorauszusagen; denn dieser Exkönig läuft doch bereitsdemüthig hinter dem aus Lumpen (wenn auch den besten)gemachten Papier in Noten her und ist glücklich, in solcheumgewandelt zu werden, wie LZura in den eben von Berlin nach Wien abgeschobenen Thalern zeigt. Auf Grund derhier angedeuteten Erwägungen wird wohl wenn nichtgroße unvorhergesehene Veränderungen dazwischen tretendie Umrechnung aller bestehenden Verbindlichkeiten und dieEinziehung des Papiers gegen Goldmünzen auf dem Fußeiner Werthrelation geschehen, die etwa, in deutschem Mark-gelde ausgedrückt, für einen österreichischen Gulden 1 Mark72 Pf. darstellt.**)

Unter den fünf Fragen, welche die Finanzministerder beiden Reichshälften den am 8. März d. I. in Wien und Pest zusammengetretenen Kommissionen der Sach-verständigen vorgelegt hatten, interessiren uns neben denzwei erwähnten, ob reine Goldwährung und in welchemUmwandlungsverhältniß, vom deutschen Gesichtspunkte ausdie drei übrigen nicht stark. Ob die Einheitsmünze, der -alteGulden oder etwa die Hälfte desselben, also ein Stück imWerthe von 1,72 Mark oder eines von 86 Pfennigen sein

*) Zuzüglich eines gewissen Betrags von Silbergulden, die dieRegierung selbst zu prägen fortfuhr.

**) Neuere Mittheilungen berichten überraschender Weise, daß das Ver-hältniß auf 2.10 Franken für einen alten Gulden gleich M. 1.70 deutsch fixirt werden solle. Das scheint, vorbehaltlich näherer Begründung, etwaszu niedrig gegriffen.