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ader Der wahre Ursprung ist, daß man überhaupt Wechselnur machte, um das Zinsgeschäft zu verkleiden. Die Juristen desKirchenrechtes sagen: Ihr dürft eine„ Belohnung" nur nehmen,bei einem Wechsel von einer Stadt auf die andere.— Ausdiesem Grunde spinnt sich von Jahrhundert zu Jahrhundertdas Interdict gegen den„ Plazzwechsel" fort und wirkt aufdie heutige Jurisprudenz. So könnte ich Ihnen noch vieleMomente nennen, die heute noch in diesen Dingen nachwirken.
Die Kirche hat dies sehr lange festzuhalten versucht,schon aus dem Grunde, weil alle Prozesse, die sich darausentspannen, vor ihr Forum kommen mußten.
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Ich hätte gerne noch länger über die interessante Ent-wickelung des Wechselwesens gesprochen ich komme viel-leicht ein anderes Mal darauf zurück; für jeßt fürchte ichzu sehr ins Detail zu kommen.
Gestatten Sie mir noch ein Paar Worte über dasGesellschaftswesen.
mism Das Gesellschaftswesen ist jünger als das Wechselwesen.Die Alten haben auch die Aktiengesellschaft nicht gekannt,nur die persönliche Gesellschaft von einzelnen Genossen, diemit ihrer Person einstanden. Das abstracte Wesen derAktiengesellschaft war ihnen fremd.
Die ersten Spuren reichen nicht so früh hinauf, wie dieWechsel.
Jm 15. Jahrhunderte, abermals in Italien, hattemerkwürdigerweise gerade die Kirche, die überall Streitführte gegen das Geschäft, das auf Zinsen hinauslief, welchefür ungerecht erklärt wurden, die Hand im Spiele bei den-jenigen Geschäften, welche darauf hinausliefen, das Verbotzu umgehen, indem man ein anderes Geschäft an die Stelledes wahren Zinsgeschäftes setzte.
Der Wechsel war ursprünglich nur eine scheinbareOperation von Platz zu Plazz, um Zinsen zu ziehen, unterder Form, daß man das Geld nach einer andern Stelleschaffte, durch den s. g. Rückwechsel.