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8. 5.
Für jede Firma ist in dem Handels-Register ein besonderes, in der Regelzwei Seiten umfassendes Folium anzulegen, auf welches alle diese Firma betreffen-den Einträge zu bringen sind.
Die Folien erhalten fortlaufende Nummern.
Jedes Folium enthält drei Rubriken.
In die erste Rubrik werden die Firmen, in die zweite die Inhaber derFirmen, in die dritte die Prokuristen, die Mitglieder des Vorstandes einer Aktien-Gesellschaft und die Liquidatoren einer Gesellschaft, und zwar in jeder Rubrik unterfortlaufenden Nummern, eingetragen.
Regelmäßig würd für die erste Rubrik die obere Hälfte der ersten Seite, fürdie zweite Rubrik die untere Hälfte der ersten und die obere Hälfte der zweitenSeite, für die dritte Rubrik die untere Hälfte der zweiten Seite bestimmt. Er-scheint jedoch ein Raum von zwei Seiten mit Rücksicht auf den Umfang des be-treffenden Handelsgeschäfts, die Zahl der Inhaber oder die sonstigen Verhältnissevon vorn herein als ungenügend, so können ausnahmsweise auch mehrere Blätterdes Registers unter angemessener Vertheilung des Raumes auf die einzelnen Ru-briken für ein Folium bestimmt werden.
Fehlt es auf einem Folium an Raum zu weiteren Einträgen, so wird aufden nächsten noch disponiblen Blättern des Bandes oder in einem neuen Bandeein Supplement - Folium angelegt und es ist dabei durch die Worte:
„Fortsetzung Seite . . . Band ..."am Schlüsse des Foliums bezüglich der Rubrik und durch die Worte:
„Fortsetzung von Folium . . . Seite . . . Band . .über den Linien des Supplement - Foliums von dem ursprünglichen Folium aufdas Supplement-Folium und von diesem auf jenes zu verweisen.
8 - 6 .
Jede Seite des Handels - Registers ist in allen drei Rubriken durch senkrechteLinien in drei Spalten von ungleicher Breite abzutheilen, von denen die erste undschmalste zur linken Seite für die fortlaufenden Nummern der Einträge (tz. 5 Ab-satz 4), die mittlere und breiteste für die Einträge selbst und die dritte zur rechtenSeite für Anmerkungen bestimmt ist.
Jeder für sich bestehende Eintrag ist durch eine Querlinie über die ganzeBreite der Blattseite von den folgenden Einträgen abzusondern.