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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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K. SCHORBACH

DieCharta des Straßburger Stadtarchivs, welche Schöpflin als feine erfte Quelle nennt, verfchollen.Es fehlt leider jede Angabe, unter welchen Akten (le fich befand. Gehörte ße zu den Gerichtsakten jenerZeit, fo ße verloren; das Gleiche gilt, wenn das Dokument im Protokoll der Kontraktßube enthalten war,was nicht unwahrfcheinlich. Nach M. Vachon, Strasbourg . Les musöes, les bibliothöques S. XVIII Nr. 3foll ßch die Urkunde bis 1870 bei den andern Gutenbergdokumenten der alten Straßburger Bibliothek be-funden haben und mit diefer zu Grunde gegangen fein. Außerdem verßdierte mir der verßorbene elfäfßfcheGelehrte Charles Schmidt, daß er das Aktenßück noch gefehen habe, er vermochte aber keine nähereAuskunft mehr zu geben.

Auch die zweite Quelle, das von Schöpflin genannte Helbeling-Zollbuch, nicht mehr vorhanden. Da-gegen beßßt man jeßt die daraus gefchöpften Excerpte Wenckers (vgl. Nr. IX).

Schöpflin verdankte die Kenntniß der beiden Zeugniffe dem Leßtgenannten, der ße vor 1740 entdeckthatte, und berichtet darüber nicht ganz übereinßimmend in feinem Programma von 1740 S. 6, in feinenCommentationes hißoricae (1741) S. 558, in den Memoires de lAcad. des Infcript. XVII, S. 766, in feinenVindiciae typographicae (1760) S. 13 u. 17 und endlich in der Alfatia illußrata (1761) II, S. 346. Diefe Berichtewurden fpäter von J. J. Oberlin, Essai dannales de la vie de Gutenberg (1801) S. 13, Schaab I, S. 44 Nr. 3u. II, S. 251 Nr. 109, von L. de Laborde, Döbuts de limpr. ä Strasbourg (1840) S. 53, A. Bernard, De lorig.de limpr. I (1853) S. 120 u. 155 und vielen Andern weiter verbreitet. Von einfchlägiger Literatur noch zuvergleichen: G. Meermann, Origines typogr. I, S. 168, J. Wetter, Erfind, der Buchdr. S. 257, v. d. Linde,Gutenberg S. 34 Anm., Heffels, Gutenberg S. 19 Nr. 6, v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. I S. 121 Anm. undmein Auffaß in der Zeitfchr. f. Gefch. d. Oberrheins N. F. VII, S. 58488.

Die Aechtheit der beiden von Schöpflin mitgetheilten Nachrichten ift von verfchiedenenSeiten beftritten worden. Vor allem war es von der Linde, der Schöpflin einer Fäljchungbezichtigte; Heflels folgte hierin feinem Widerfacher und erklärte die Zeugniffe für eineinvention, if not a forgery, either of Schöpflin or of Wencker. Man hat es Schöpflinmit Recht zum Vorwurf gemacht, dag er jene von ihm genannteCharta nicht im Wort-laut mittheilte. Dies war fchon 1761 Meermann aufgefallen, und er erbat deshalb vonSchöpflin den Text der Urkunde. In einem Briefe vom 20. Febr. 1761 erfolgte die Antwort:eiusmodi chartam non exftare, verum unice annotationem quandam. Dies heißtalfo, eine Urkunde begehe nicht, fondern nur eine N otiz (fo iftannotatio zu über-fetjen, und nicht mitRandbemerkung). Es wäre nun wichtig, wenn fleh Schöpflins Briefim Nachlaß Meermanns noch auffinden ließe, damit man deutlich fehen könnte, wie erfichausdrückte. Stand übrigens feine Quelle im Protokoll der Kontraktftube, wie es wahr-fcheinlich, fo wäre feine Bezeichnungannotatio ev. vollkommen zutreffend. Schöpflinhat es leider unterlaffen, ßch fpäter öffentlich zu äußern. Dies fehr zu bedauern, dennfeinem Schweigen folgten die Anklagen und Verdächtigungen. Schon Archivar Wyß 67hat aber in feiner Recenßon Faulmanns betont, daß wir keinen Grund haben, an Schöpflinsliterarifcher Redlichkeit zu zweifeln; ich that fpäter das Gleiche und ebenfo Dziatjko. 68Aus den Angaben Schöpflins ergeht man, daß er ein Aktenßüdc vor ßch hatte, welcheskurz und nicht befonders deutlich war. Vielleicht wollte er es deshalb nicht im Wortlautgeben, vielleicht konnte er auch nach Wendcers Tode erft 17 Jahre fpäter erfchienfein Buch das betreffende Dokument im Archiv nicht wieder auffinden.

Von der Linde hat in feiner vorschnellen Weife angenommen, die ganze Perfon derEnnelin zur Iferin Thüre fei eine Erfindung. Mit etwas gutem Willen hätte er aberermitteln können, daß in Straßburg ein Gefchlecht diefes Namens beßand, welches vondem Stammhaus in der Stadelgaffe (jetjt Nr. 24) feine Benennung führte. 69 Mir ift esgelungen, in den Straßburger Archiven urkundliche Belege für die Exißenz einer Ennelzur Iferin Thüre aufzufinden.