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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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DIE URKUNDLICHEN NACHRICHTEN ÜBER JOHANN GUTENBERG .

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Im Fascikel AA. 194 des Stadt-Archivs, worin die Aufgebote und Ausrü(tungen Straß-burgs gegen die Armagnaken enthalten find, findet fich auf einem Blatt (jetjt gezählt 111)auch ein Verzeichniß von Witwen und Jungfrauen, welche zu Leitungen herangezogenwurden. Hier fleht auf Bl. 11 l b Zeile lf:

Item Ellewibel zur yferin ture vnd Ennel ir dohter am winmerckte.Der Zettel ift wohl ohne Datirung, gehört aber aus fachlichen Gründen in die Jahre143944.

Außerdem fand ich zwei Einträge im Liber donationum I des Frauenhaus-Archivs zuStraßburg, einer Pergament-Handfchrift mit Einträgen vom 13.16. Jahrhundert. Hierinfind die Schenkungen, welche für Unfer Frauen Werk, d. h. die Bauhütte des Münßers,gefpendet wurden, unter dem Tage der Stiftung gebucht, leider faß immer ohnejahresan-gabe. Auf Bl. 218 b Zeile 8 v. u. wurde unter dem S. Afra-Tag (7. Id. Aug.) verzeichnet:Item Ennelina zu der yfern türen legavit pro fe et anteceffores ejus,fpecialiter pro Katharina vxorejoh. Boumer des kornskouffers, vnam albam ettunicam, ut habeatur memoria eorum. '

Auf Bl. 233 b Z. 18 ßeht am Tage Octava S. Mariae (11. Kal. Sept.):

Item frow Endel zu der yßnerin diere legavit unam albam pro remedioanime fue et progenitorum fuorum.

[Diefe frow Endel könnte eine andere Perfönlichkeit fein; nothwendig die Annahmeaber nicht, da auch patriz. Jungfrauen mitfrowe bezeichnet wurden.]

Auch lentere beiden Einträge find[nicht ßcher zu datiren, gehören aber nach Vergleichungmitdatirten Poßen des Gabenverzeichnijfes gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts. DaßSchöpflin obige Stellen nicht kannte, zweifellos, denn fonßwäre er mit feiner Hypothefevorßchtiger gewefen.

Nach den voranftehenden Ausführungen ergiebt fich, daß wir nicht berechtigt find,Schöpflins Nachricht von einer Streitfache zwijchen Gutenberg und einer Ennelin zurIferin Thüre anzufechten.

Auch über die Aechtheit der zweiten urkundlichen Notiz kann uns kein Zweifelbleiben nachWiederauffindung derWenckerfchen Excerpte aus dem verlorenen Helbeling-Zollbuch. Diefe enthalten auch die Stelle von der EnnelGutenberg, die bei Schöpflinganz ungenügend wiedergegeben war. In den (chon erwähnten Collectaneen Wenckers(Varia eccles. XI. fol. des S. Thomas-Archivs) findet fich auf Bl. 300 a die Angabe genauer:Nota. Wegen obigen Extract auß deß Heilbeling Zolls Büchern zu wiffen, daßdie Stiffter und Clößer mit der Stadt deß Zolls halb fich verglichen und ein Schirm-geld zu geben verwilligt, und befindet fich bey den Actis, der Geißlichen Schirmbetreffend, eine Verzeichnuß der Stifft und Clößer, die folche Ordnung angefangenund geben de anno 1442.

Ibi: die mitniemand dienen: Ennel Gutenbergen.

Man vergleiche damit Schöpflins ungenaue Wiedergabe in feinen Vindiciae typogr»Anhang S. 40:

Alibi legitur: daß diefen Zoll gegeben habe Ennel Gutenbergen; fine anno.Diefe Vergleichung zeigt fo recht die Flüchtigkeit und Ungründlichkeit Schöpflins,beweiß aber zugleich, daß er nichts erfunden oder gefälfcht hat. Mit einer Erdichtungder Sache wäre für ihn auch nicht das Geringße gewonnen worden.

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