GENEALOGIE DES MAINZER GESCHLECHTES
GÄNSFLEISCH.
ENN es auch bei der Würdigung einer Erfindung von der Wichtigkeit desBuchdruckes gleichgültig ift, welchem Gefchlechte der Mann angehört hat,dem ße glückte, fo verhält (ich das anders bei einer Unterfuchung, die (ichmit der äußeren Geßhichte des Ereigniffes befaßt. Zu dem Wenigen,was manbis jetjt über die perfönlichen Verhältniffe des Erfinders weiß, muß eineDarlegung der Umgebung, in der er aufgewachfen iß, und der Stellung feinesGefchlechts in der Heimath ihren Beitrag liefern.
Gutenberg gehörte durch Geburt einem angefehenen Mainzer Stadtge-fchlecht an; einer der Familien, die die Selbßftändigkeit ihrer Vaterßadtgegen die drohende Landeshoheit des mächtigen, im Eießtje der ordent-lichen Gerichtsgewalt befindlichen, geißlichen, Reichsfürßen zu erringen, ver-ftanden hatten. Das Gefchlecht zum Gänfefleifch tritt unter diefem feinemHapsnamen urkundlich erß im Jahre 1330 auf. Doch liegen genügende An-haltspunkte dafür vor, um es noch faß ein Jahrhundert rückwärts verfolgen zukönnen. Es theilte ßch in zweiiHauptßämme, zwifchen denen keinp BeJitj-gemeinfchaft mehr beftand. Troadem war es erforderlich, auch den andern Starpm, demGutenberg,nicht angehörte, zu berückßchtigen; fchon der Unterfcheidung der vielen, mitihm gleichnamigen und gleichzeitigen .Perfonen halber. -<;ir.
Der Mannsftamm des älteren Zweiges erlofch wahrfcheinlich mit dem Erfinder felbft.
Der jüngere, von Sorgenloch zubenante, Stamm theilte ßch irn 14. Jahrhundert abermals.Der Mannsftamm der älteren, auch durch eine Wappenänderung von ihren Geßhlechts-vettern ßch abfondernden, Linie erlofch im Anfang des 16. Jahrhunderts. Sie .hatte ßch,nach dem Verlaffen der Stadt, faß völlig mit der Ritterßhaft der NachbarßhafLvon Mainz verßhmolzen. Der im Jahre 1443 nach Frankfurt übergezogene Ort zum Jungen bezeugtin feinen Aufzeichnungen, daß die von Sorgenloch genant Gänsfleifch, auch, wie feineigenes Gefchlecht, von Alters her frei feien und viele Lehen hätten.
Die jüngße Linie blühte, wenn auch in den beiden letzten Generationen in (chwächererfocialer Stellung, bis zum Jahre 1567. Die letjtlebende Frau des Gefchlechts ßarb fogarerß im Jahre 1605, in der Hauptftadt der Landgrafßhaft He(fen-Darmftadt.
Die alte Stellung diefer wehrhaften ftädtifchen Ariftokratie war eine (ehr günftige. Ander Spitze eines ftarkbefeftigten, kriegstüchtigen Gemeinwefens, vergaß ße nicht, dieGrundlage ihrer Stellung zu erhalten. Durch Geld- und Waarenhandel, Gewandfchnitt,Landwirthßhaft auf eigenem Grund und Boden, und Vertrieb der Erzeugniffe daraus,ßcherte ße ßch den ererbtenWohlftand. Dabei war die rechtliche Stellung der Gefchlechterdurch ihre alte Verbindung mit dem Erzbißhof, als Münzer-Hausgenoffen, eine eximirte.Während des 15. Jahrhunderts ßchern ße ßch oft perfönlich, durch Eintritt in die erzbißhöf-liche Dienftmannfchaft, gegen ihre politißhen Gegner bei den Zünften.
Heute lebt, meines Wiffens, nur noch eins diefer alten Mainzer Gefchlechter: dieFreiherrn v. Molsberg; wie auch nur ein einziges aus dem benachbarten Frankfurt : dieFreiherrn v. Holzhaufen.
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