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W. VELKE
Hauptfchwierigkeit, wie diefelbe Firma für beide Parteien diefe Streitfchriften mit zumTheil heftigen persönlichen Angriffen habe drucken können, geht er nicht ein; die Typenfind die der Fuß-Schöffer(chen Offizin, alfo find alle diefe Schriften auch in ihr hergegelltworden. Und doch ift der Einwurf von Wyßfchon von vornherein recht beherzigenswerth.
Nur die Typen find bisher bei der Unterfuchung diefer Einblattdrucke berückfichtigtworden; die Frage hängt aber mit den gefammten Vorgängen der Jahre 1461 und 1462eng zufammen. Auf diefe im Einzelnen hier einzugehen, verbietet der Raum, an andererStelle werde ich an der Hand neuen urkundlichen Materiales, das auch Menzels Sorg-fältige Behandlung der Ereigniße in mancher Hinficht ergänzt, diefe Unterfuchung aus-führlicher bringen; hier muß es genügen, die hauptfächlichgen Punkte, foweit fie fürdiefe Drucke in Betracht kommen, kurz zufammenzugellen.
Von der Linde vermuthet, dag von den damals im Druck erßhienenen Streitfchriftenmanche verloren gegangen feien; zweifellos mit Unrecht, es findet fich dafür in den Aktengar kein Anhaltspunkt. Zahlreiche Schriften find von beiden Seiten erlaffen worden, da-runter manche viel wichtigere als die wenigen im Druck veröffentlichten, weghalb find nichtauch diefe gedruckt worden? Wenn Fuft und Schöffer die Sache nur als Gefchäft aufgefagthätten, warum druckten fie nicht auch die übrigen, für die weitefteVerbreitung und zumAnfchlagen in den verfchiedenen Städten beftimmten Bullen und Manifege? Es wäregewig erwünfcht und vonWichtigkeit gewefen, z. B. die von Humery verfagte Vertheidi-gungsfchrift Diethers gegen feine Abfetjung vom 1. Oktober 1461, die er an Fürften undStädte verfchickte, gleichfalls im Druck haben verbreiten zu können, oder andererfeitsdas Monitorium des Papftes vom Januar 1462, das an den Kirchenthüren angefchlagenwerden follte; die früheren Bullen für Adolfwaren ja auch von Fuft und Schöffer gedrucktworden. Diefe und alle die zahlreichen Schriften beider Parteien vom Herbft 1461bis in den Sommer 1462 find nicht im Druck, fondern nur gefchrieben verbreitet wordenbis auf die wenigen, die uns gedruckt überliefert find.
Die Veröffentlichung diefer Schriften durch die Druckerpreffe ift durchaus nicht fort-laufend oder regelmägig erfolgt, fondern nur an zwei beftimmten Zeitpunkten find über-haupt folche im Druck erghienen, im Herbft 1461, fogleich nach der Abfetjung Diethers,und dann erft wieder Anfang April 1462. Dasundatirte Gegenmanifeg Adolfs kann zu-nächg unberückpchtigt bleiben. Die von Fug und Schöffer im September oder Oktobergedruckten Bullen gegen Diether find in aller Ruhe hergegellt und mit notarieller Be-glaubigung vergehen worden, die beiden im Frühjahr 1462 erfchienenen SchriftenDiethers, das Manifeg und der, wie wir fehen werden, gleichzeitige Brief an den Papgtragen dagegen den Charakter einer rafchen, eine befondere Gelegenheit wahrnehmen-den Drucklegung.
Das Manifeg des Kaifers Friedrich, wodurch er die Abfetjung Diethers beftätigt, ig am8. Auguft 1461 erlaffen worden, die Bullen des Papftes tragen alle das Datum des21. Augug, der mit dem ganzen Streit in engem Zufammenhang gehende Sendbriefdesfelben Papftes betreffs der Erhebung des Türkenzehnten iftvom4. September. 49 Am26. September verkündete Adolf in Mainz die Abfetjung Diethers und feine eigene Er-nennung zum Erzbighof. Er hielt die von Werner von Flaßland ihm überbrachten Bulleninder Hand, ließ ge fehen und lefen. Am 1.Oktober erließ Diether zu feiner Vertheidigung