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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
Entstehung
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ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST.

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als der wahrßheinlichße anerkannt, wäre aber derjenige, der ein fo großes und koß-fpieliges Werk hergeftellt und verlegt hätte, damals, als das Erfcheinen eines folchen nochein Ereigniß war, nicht bekannt geworden, auch wenn er (ich nicht nannte ? 42a Wir brauchenuns jei 3 t nicht mehr in Vermuthungen zu ergehen : Gutenberg konnte (ich nicht nennen,weil das Catholicon nicht fein Verlagseigenthum war. Wir haben gefehen, daß in einemganz geregelten Verfahren nur derjenige damals feinen Namen einem Druckwerk beifügt,der das volle Eigenthumsrecht davon beßtjt. Ob Gutenberg fich hätte nennen können,wenn er mit Humerys Geld eine eigene Druckwerkßätte eingerichtet hätte, läßt fich nichtentßheiden, da ein folcher Fall damals fonß nicht vorgekommen; fein Name konnteaber nicht unter einem Werk erfcheinen, das er allerdings gedruckt hatte, aber in einemvon anderen auf ihre Koften unternommenen Verlagsgefchäft. Audi als Erfinder derneuen Kunft wird er in der Schlußfchrift aus demfelben Grunde nicht genannt, abgefehendavon, daß der damaligen Zeit die Unterfcheidung zwifchen Erfindung und Ausübungeiner Kunß fern lag.

Was man fonß noch von Beziehungen Humerys zum Catholicon hat finden wollen,daß er der Verfaffer der zweifellos von einem Theologen verfaßten Schlußßhrift desfelbenfei 43 u. a., kann ich hier übergehen; es find das Ausflüffe der Annahme, daß Gutenberg mit dem von Humery vorgefchoffenen Gelde das Catholicon gedruckt habe. Die Un-möglichkeit diefer Auffaffung glaube ich nachgewiefen zu haben ; Typen aber hat Humeryaus Gutenbergs Nachlaß wirklich zurückerhalten. Wie verhält es fich nun damit und wozuhat ße Gutenberg gebraucht? Es können dies nur dieettlichen Formen, Buchßaben etc.fein, die Humery für den Druck der im Jahre 1462 von Erzbifchof Diether veröffent-lichten beiden Streitfchriften, des Manifeßes in deutßher Sprache und des lateinifchenBriefes an den Papß, Gutenberg übergeben hatte.

Die erße Veranlaßung, die junge Kunft für politifche Zwecke zur Anwendung zubringen, bot der Streit um das Erzbisthum Mainz zwifchen Diether von Ifenburg unddem vom Papße eingefetjten und unterßütjten Adolf von Naffau. Beide Parteien be-dienten fich derDruckerpreffe, die von beiden ftreitenden Theilen erlaffenen Bullen undManifeße find aber fämmtlich mit der Durandus-Type (das kaiferliche Manifeß mit dergrößeren Clemens-Type), alfo mit Fuft-Schöfferfchen Lettern gedruckt worden. Diejetjt faß allgemeine Annahme geht nun dahin, daß Fuft und Schöffer als gute Gefchäfts-leute für beide Parteien diefe Proklamationen gedruckt haben, 44 woraus folge, daß ßein dem Streit eine vermittelnde Stellung einzunehmen beßrebt gewefen feien. 45 AmBeftimmteßen hatte v. d. Linde 46 diefe Anfchauung vertreten:Die Fuft-SchöfferfcheOffizin druckte für beide Parteien, unter ihren Händen blühte die Kunft fofort als Ge-fchäft. In der eingehenden Befprechung des Lindefchen Werkes hatte dann A. Wyß 47darauf hingewiefen, daß es denn doch fo gemüthlich damals in Mainz nicht zugegangenfein könne; felbß ihre politifche Geßnnungsloßgkeit vorausgefetjt, habe dieFirma Fußund Schöffer fich auf einen derartigen neutralen Gefchäftsßandpunkt nicht ßellen können.In feinem fpäteren großen Werk 48 hat v. d. Linde diefe Bedenken anerkannt und findetes nicht verftändlich,wie der abgefet 3 te Erzbifchof in feiner eigenen Stadt bei Fuß undSchöffer den Druck, und die Kollationierung durch den Notar Johann Stube, der zumöffentlichen Anheften beftimmten Streitfchriften feiner Gegner dulden konnte. Auf die