Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1847) Das Wechselrecht : zur 1. und 2. Auflage des ersten Bandes
Entstehung
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Die Wcchsclfähigkcit.

steht zuweilen dem Richter zu 2. Die Particular-rcchte, welche cils Regel vie Wrchseluufähigkeit aufstellen,machen Ausnahmen. Alle zu Gunsten der Kaufleute, au-ßerdem die verschiedenen Rechte zu Gunsten verschiedenerPersonen 3. In einigen Particularrechten ist die Wcch-

Jm altcrlichcn Unterhalt Stehende.

Öffentlich erklärte Verschwender.

Nur von landesherrlicher Pension Lebende.

Bauern.

Bauern und ihr Gesinde.

Bauern, sie mochten denn Handel oder ein anderes Gewerbetreiben, oder andere als bloße Baucrgütcr gepachtet haben(Ob erlausch).

Geringe Bürger.

Handwerker.

Handwerker, sie möchten denn zugleich Handlung treiben.Handwerker, sie möchten denn einen großen Verlag nöthig ha-ben und viel darin umsetzen (Cöthcn).

Tagelöhner.

Studenten.

Studenten, sie möchten denn Doctorcö seyn, oder Prarin crcrci-rcn, oder selbst Andern Collcgia halten (Sachsen).

Gelehrte (Hamburg ).

Die bei dem Stadttheatcr angestellten activen Schauspieler, Sän-ger und Musiker (Frankfurt 1844).

Juristische Personen.

4) Dessaucr W.O. §. 4. Wcimarsche W.O. §. 4.

5) Es gehört hieher das hannovcrsche, das preußische, daswnrtcmbcrgcr Recht. I. Die hannovcrsche W.O. Z. 3. istam übersichtlichsten. Es sind ausgenommen 1. Kaufleute (Handelmit Waaren oder Wechseln), mit Inbegriff der Korn - und Vieh-händler, jedoch mit Ausnahme der Hausirer, Trödler und gemeinenVictualicnhändlcr; 2. Geldwechsler; 3. Juden aller Art; 4. In-haber und Inhaberinnen von Fabriken, mit Ausschluß der Hand-werker, welche außer dem Detail der von ihnen und ihren Ge-